ArbSchG § 12 Unterweisung

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 5a K 854/21
19. Mai 2022
5a K 854/21 19. Mai 2022
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (13. Kammer) - 13 TaBV 109/15
11. Januar 2017
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 Sa 247/16
10. November 2016
6 Sa 247/16 10. November 2016
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (1. Kammer) - 1 TaBV 17/16
2. August 2016
1 TaBV 17/16 2. August 2016
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamburg (8. Kammer) - 8 TaBV 14/14
12. Januar 2015
8 TaBV 14/14 12. Januar 2015
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (1. Senat) - 1 L 25/13
3. Dezember 2013
1 L 25/13 3. Dezember 2013
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (7. Kammer) - 7 TaBV 27/10
13. Oktober 2010
7 TaBV 27/10 13. Oktober 2010
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (5. Kammer) - 5 TaBV 16/08
11. November 2008
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