Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BDG § 20 Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten

Bundesdisziplinargesetz

(1) Der Beamte ist über die Einleitung des Disziplinarverfahrens unverzüglich zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts möglich ist. Hierbei ist ihm zu eröffnen, welches Dienstvergehen ihm zur Last gelegt wird. Er ist gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass es ihm freisteht, sich mündlich oder schriftlich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und sich jederzeit eines Bevollmächtigten oder Beistands zu bedienen.

(2) Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung wird dem Beamten eine im Einzelfall angemessene Frist von höchstens einem Monat und für die Abgabe der Erklärung, sich mündlich äußern zu wollen, eine im Einzelfall angemessene Frist von höchstens zwei Wochen gesetzt. Hat der Beamte rechtzeitig erklärt, sich mündlich äußern zu wollen, ist die Anhörung innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Erklärung durchzuführen. Ist der Beamte aus zwingenden Gründen gehindert, eine Frist nach Satz 1 einzuhalten oder einer Ladung zur mündlichen Verhandlung Folge zu leisten, und hat er dies unverzüglich mitgeteilt, ist die maßgebliche Frist zu verlängern oder er erneut zu laden. Die Fristsetzungen und Ladungen sind dem Beamten zuzustellen.

(3) Ist die nach Absatz 1 Satz 2 und 3 vorgeschriebene Belehrung unterblieben oder unrichtig erfolgt, darf die Aussage des Beamten nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 31 A 507/23.BDG
25. März 2026
31 A 507/23.BDG 25. März 2026
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 A 6.24
9. Oktober 2025
2 A 6.24 9. Oktober 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Bremen - 3 BD 156/25
18. Juli 2025
3 BD 156/25 18. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (16. Senat) - DB 16 S 1023/24
16. Juli 2025
DB 16 S 1023/24 16. Juli 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bremen - 8 V 3130/24
19. Mai 2025
8 V 3130/24 19. Mai 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (28. Kammer) - 28 K 503/22.WI.D
7. Mai 2025
28 K 503/22.WI.D 7. Mai 2025
Endurteil vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 501 DSNot 4/22
15. April 2025
501 DSNot 4/22 15. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 19B DA 24.7310
7. Februar 2025
M 19B DA 24.7310 7. Februar 2025
Urteil vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (28. Senat) - 28 A 1970/19.D
26. November 2024
28 A 1970/19.D 26. November 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (25. Kammer) - 25 K 404/22.WI.D
13. November 2024
25 K 404/22.WI.D 13. November 2024