BDSG 1990
Bundesdatenschutzgesetz
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
- § 3 Weitere Begriffsbestimmungen
- § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 4a Einwilligung
- § 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 4c Ausnahmen
- § 4d Meldepflicht
- § 4e Inhalt der Meldepflicht
- § 4f Beauftragter für den Datenschutz
- § 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
- § 5 Datengeheimnis
- § 6 Rechte des Betroffenen
- § 6a Automatisierte Einzelentscheidung
- § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
- § 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
- § 7 Schadensersatz
- § 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
- § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
- § 9a Datenschutzaudit
- § 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
- § 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
- § 12 Anwendungsbereich
- § 13 Datenerhebung
- § 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
- § 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- § 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
- § 17
- § 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
- § 19 Auskunft an den Betroffenen
- § 19a Benachrichtigung
- § 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
- § 21 Anrufung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 22 Wahl und Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 23 Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 24 Kontrolle durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 25 Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 26 Weitere Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 27 Anwendungsbereich
- § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
- § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
- § 28b Scoring
- § 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
- § 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
- § 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
- § 31 Besondere Zweckbindung
- § 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- § 33 Benachrichtigung des Betroffenen
- § 34 Auskunft an den Betroffenen
- § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
- (XXXX) §§ 36 und 37 (weggefallen)
- § 38 Aufsichtsbehörde
- § 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
- § 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
- § 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
- § 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
- § 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
- § 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
- § 42b Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission
- § 43 Bußgeldvorschriften
- § 44 Strafvorschriften
- § 45 Laufende Verwendungen
- § 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
- § 47 Übergangsregelung
- § 48 Bericht der Bundesregierung
- Anlage (zu § 9 Satz 1)
Standangaben
- G aufgeh. durch Art. 8 Abs. 1 Satz 2 G v. 30.6.2017 I 2097 mWv 25.5.2018 (Aufh)
- Neugefasst durch Bek. v. 14.1.2003 I 66; (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 2 G v. 31.10.2017 I 3618 (Stand)
- Ersetzt durch G 204-4 v. 30.6.2017 I 2097 (BDSG 2018) (Sonst)
Versionen
- 31. Oktober 2017 (ausgewählt)