BesVNG 2
Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
- Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen)
- § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten
- § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
- § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte
- § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
- § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei
- § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
- § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten
- § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen
- § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder
- § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse
- § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
- § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen
- § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen
- § 19 Ortszuschlag für Kasernierte
- § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes
- § 21 Zulage für Beamte an Theatern
- § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
- § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze
- § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger
- § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII
- § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII
- § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer
- § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste
- § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
- § 5 Wahrung des Besitzstandes
- § 1
- § 2 Berlin-Klausel
- § 3 Inkrafttreten
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 19.10.2013 I 3836 (Stand)
Versionen
- 19. Oktober 2013 (ausgewählt)