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BGB § 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

(2) Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der den Verbraucher zur Zahlung verpflichtet, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5 bis 7, 8, 14 und 15 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.

(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.

(5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Die Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 gelten weder für Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, noch für Verträge über Finanzdienstleistungen.

Referenzen

Zitiert von

Endurteil vom Landgericht Landshut - 16 S 1469/25 e
11. März 2026
16 S 1469/25 e 11. März 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart (6. Zivilsenat) - 6 U 115/24
4. Februar 2026
6 U 115/24 4. Februar 2026
Urteil vom Landgericht Hamburg (27. Zivilkammer) - 327 O 78/25
30. Dezember 2025
327 O 78/25 30. Dezember 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Braunschweig - 9 U 71/25
18. Dezember 2025
9 U 71/25 18. Dezember 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Braunschweig - 9 U 69/25
18. Dezember 2025
9 U 69/25 18. Dezember 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (6. Zivilsenat) - 6 UKl 1/25
25. November 2025
6 UKl 1/25 25. November 2025
Teilurteil vom Oberlandesgericht Koblenz (9. Zivilsenat) - 9 VKl 1/24
18. November 2025
9 VKl 1/24 18. November 2025
Urteil vom Kammergericht (5. Zivilsenat) - 5 UKl 10/25
18. November 2025
5 UKl 10/25 18. November 2025
Urteil vom Kammergericht (5. Zivilsenat) - 5 U 6/25
12. November 2025
5 U 6/25 12. November 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - I ZR 159/24
9. Oktober 2025
I ZR 159/24 9. Oktober 2025