BNotO § 56

Bundesnotarordnung

(1) Ist das Amt eines zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notars erloschen oder ist sein Amtssitz verlegt worden oder übt im Fall des § 8 Abs. 1 Satz 2 ein zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellter Notar sein Amt nicht persönlich aus, so soll in der Regel an seiner Stelle ein Notarassessor oder eine sonstige zum Amt eines Notars befähigte Person damit betraut werden, das Amt des Notars vorübergehend wahrzunehmen (Notariatsverwalter).

(2) Ist ein Anwaltsnotar durch Erlöschen des Amtes ausgeschieden, so kann an seiner Stelle zur Abwicklung der Notariatsgeschäfte bis zur Dauer eines Jahres ein Notariatsverwalter bestellt werden, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist über ein Jahr hinaus verlängert werden. Innerhalb der ersten drei Monate ist der Notariatsverwalter berechtigt, auch neue Notariatsgeschäfte vorzunehmen. Wird zur Abwicklung der Anwaltskanzlei ein Abwickler bestellt, so kann dieser auch mit der Abwicklung der Notariatsgeschäfte als Notariatsverwalter betraut werden.

(3) Hat ein Notar sein Amt nach § 48c vorübergehend niedergelegt, wird ein Verwalter für die Dauer der Amtsniederlegung, längstens für ein Jahr, bestellt.

(4) Ist ein Notar vorläufig seines Amtes enthoben, so kann ein Notariatsverwalter bestellt werden, wenn die Bestellung eines Notarvertreters (§ 39 Abs. 2 Satz 1) nicht zweckmäßig erscheint.

(5) Notarassessoren sind verpflichtet, das Amt eines Notariatsverwalters zu übernehmen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 5/17
19. November 2018
NotZ (Brfg) 5/17 19. November 2018
Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Senat für Notarsachen) - Not 3/18
17. August 2018
Not 3/18 17. August 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 1/16
21. November 2016
NotZ (Brfg) 1/16 21. November 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 3/15
23. November 2015
NotZ (Brfg) 3/15 23. November 2015
Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 1 Not 3/14
6. März 2015
1 Not 3/14 6. März 2015
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (1. Kammer) - 1 Sa 497/12
25. September 2012
1 Sa 497/12 25. September 2012
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Senat für Notarsachen) - VA (Not) 6/05, VA (Not) 7/05
15. Dezember 2005
VA (Not) 6/05, VA (Not) 7/05 15. Dezember 2005