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GmbHG § 5a Unternehmergesellschaft

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.

(2) Abweichend von § 7 Abs. 2 darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.

(3) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden

1.
für Zwecke des § 57c;
2.
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist;
3.
zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist.

(4) Abweichend von § 49 Abs. 3 muss die Versammlung der Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen werden.

(5) Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma nach Absatz 1 darf beibehalten werden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover - 1 A 2728/22
19. Juni 2025
1 A 2728/22 19. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 47/24
25. Januar 2025
7 U 47/24 25. Januar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (7. Zivilsenat) - 7 W 20/24
16. Januar 2025
7 W 20/24 16. Januar 2025
Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 EG 3/22
22. November 2024
L 13 EG 3/22 22. November 2024
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 14 N 23.1133
17. Juli 2024
14 N 23.1133 17. Juli 2024
Beschluss vom Kammergericht (22. Zivilsenat) - 22 W 14/24
24. Mai 2024
22 W 14/24 24. Mai 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 31 E 167/24.O
26. April 2024
31 E 167/24.O 26. April 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig - 8 B 125/24
18. April 2024
8 B 125/24 18. April 2024
Urteil vom Landgericht Siegen - 1 O 544/20
28. Februar 2024
1 O 544/20 28. Februar 2024
Beschluss vom Bundespatentgericht - 30 W (pat) 61/23
1. Februar 2024
30 W (pat) 61/23 1. Februar 2024