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ImmoWertV § 8 Ermittlung des Verkehrswerts

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken

(1) Zur Wertermittlung sind das Vergleichswertverfahren (§ 15) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16), das Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20), das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des oder der herangezogenen Verfahren unter Würdigung seines oder ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln.

(2) In den Wertermittlungsverfahren nach Absatz 1 sind regelmäßig in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:

1.
die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt (Marktanpassung),
2.
die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale des zu bewertenden Grundstücks.

(3) Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie beispielsweise eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden sowie von den marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge können, soweit dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, durch marktgerechte Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise berücksichtigt werden.

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Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 101 W 116/24
8. August 2025
101 W 116/24 8. August 2025
Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 13a B 25.224
3. Juli 2025
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Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 10 W 7/25
21. Februar 2025
10 W 7/25 21. Februar 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - BLw 2/22
12. April 2024
BLw 2/22 12. April 2024
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 13 K 1262/21 E
12. März 2024
13 K 1262/21 E 12. März 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XI ZB 17/21
13. Juni 2023
XI ZB 17/21 13. Juni 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 2149/20
18. April 2023
25 K 2149/20 18. April 2023
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 7 S 3173/20
25. Mai 2022
7 S 3173/20 25. Mai 2022
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (10. Senat) - 10 B 19/16
21. Juni 2017
10 B 19/16 21. Juni 2017
Urteil vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (1. Senat) - 1 K 332/11
10. Dezember 2014
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