Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

IRG § 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

(1) Über die Bewilligung der Vollstreckung entscheidet die nach § 50 Satz 2 und § 51 zuständige Staatsanwaltschaft. Sie gibt der verurteilten Person Gelegenheit, sich zu äußern. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die verurteilte Person bereits im anderen Mitgliedstaat angehört wurde.

(2) Entscheidet die Staatsanwaltschaft, die Bewilligungshindernisse nach § 84d Nummer 1 bis 6 nicht geltend zu machen, begründet sie diese Entscheidung in dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Vollstreckbarkeit.

(3) Bewilligt die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland nicht, begründet sie diese Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft stellt der verurteilten Person die Entscheidung zu, sofern die verurteilte Person sich mit der Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt hat. Die verurteilte Person kann binnen zwei Wochen nach Zustellung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Die §§ 297 bis 300 und 302 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 der Strafprozessordnung über Rechtsmittel und die §§ 42 bis 47 der Strafprozessordnung über Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 40/25
9. Oktober 2025
2 Ws 40/25 9. Oktober 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 1 Ws 218/25
30. September 2025
1 Ws 218/25 30. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 24/25
8. Juli 2025
2 Ws 24/25 8. Juli 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 920/24
22. Januar 2025
2 BvR 920/24 22. Januar 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 466/25
15. Januar 2025
3 Ws 466/25 15. Januar 2025
EuGH-Vorlage vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 15/24, 4 Ws 15/24 - 151 GWs 1/24
21. Juni 2024
4 Ws 15/24, 4 Ws 15/24 - 151 GWs 1/24 21. Juni 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - Ws 85/24
11. Juni 2024
Ws 85/24 11. Juni 2024
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - II StVK 1122/22
19. Dezember 2023
II StVK 1122/22 19. Dezember 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Strafsenat) - 2 Ws 36/22
1. April 2022
2 Ws 36/22 1. April 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 45/19
23. Januar 2020
2 Ws 45/19 23. Januar 2020