Der Anspruch auf Kriegsschadenrente kann, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, nicht übertragen, nicht gepfändet und nicht verpfändet werden; dies gilt, vorbehaltlich der §§ 290 und 350a, nicht für Beträge, die für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum rechtskräftig bewilligt worden sind.
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LAG § 262 Übertragbarkeit
Gesetz über den Lastenausgleich
Referenzen
- LAG § 290 Erstattungspflicht 1x
- LAG § 291 Verhältnis zu Aufbaudarlehen 1x
- LAG § 292 Verhältnis zur Sozialhilfe, zur Sozialen Entschädigung sowie zur Arbeitslosenversicherung und zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 1x
- LAG § 293 Voraussetzungen 1x
- LAG § 294 Übertragbarkeit 1x
- LAG § 295 Zuerkennung und Höhe des Anspruchs 1x
- LAG § 296 Anrechnung früherer Zahlungen 1x
- LAG § 297 Erfüllung des Anspruchs 1x
- LAG § 298 Voraussetzungen 1x
- LAG § 299 Grundsätze 1x
- LAG § 300 Einsatz der Mittel 1x
- LAG § 301 Allgemeine Vorschriften 1x
- LAG § 302 Bereitstellung von Mitteln 1x
- LAG § 303 1x
- LAG § 304 1x
- LAG § 305 Auftragsverwaltung 1x
- LAG § 306 Landesbehörden 1x
- LAG § 307 Bundesoberbehörde 1x
- LAG § 308 Ausgleichsämter 1x
- LAG § 309 1x
- LAG § 310 Beschwerdeausschüsse 1x
- LAG § 311 Landesausgleichsämter 1x
- LAG § 312 Bundesausgleichsamt 1x
- LAG § 313 Zuständigkeitsübertragung 1x
- LAG § 314 1x
- LAG § 315 Allgemeine Verwaltungsgerichte 1x
- LAG § 316 1x
- LAG § 317 Amts- und Rechtshilfe sowie Auskunftspflicht 1x
- LAG § 318 1x
- LAG § 319 Aufgaben des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes 1x
- LAG § 320 1x
- LAG § 321 1x
- LAG § 322 1x
- LAG § 323 Sondervorschriften über die Verwendung von Mitteln 1x
- LAG § 324 1x
- LAG § 325 Antragstellung 1x
- LAG § 326 Weiterbehandlung der Anträge 1x
- LAG § 327 Vertretung 1x
- LAG § 328 Ausschließung von der Mitwirkung am Verfahren 1x
- LAG § 329 Verbindung von Verfahren 1x
- LAG § 330 Beweiserhebung 1x
- LAG § 331 Beweiswürdigung 1x
- LAG § 332 Entscheidungen 1x
- LAG § 333 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten 1x
- LAG § 334 Gebühren und Kosten 1x
- LAG § 335 Bescheid 1x
- LAG § 336 Beschwerde 1x
- LAG § 337 Beschluß des Beschwerdeausschusses 1x
- LAG § 338 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht 1x
- LAG § 339 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts 1x
- LAG § 340 Aufschiebende Wirkung 1x
- LAG § 341 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 1x
- LAG § 342 Wiederaufnahme des Verfahrens 1x
- LAG § 343 Erlöschen, Einstellung und Rückforderung der Kriegsschadenrente 1x
- LAG § 344 Feststellungsverfahren 1x
- LAG § 345 Grundsatzregelung 1x
- LAG § 346 Besondere Regelung 1x
- LAG § 347 Entscheidung des Ausgleichsausschusses 1x
- LAG § 348 Zuteilung der Mittel 1x
- LAG § 349 Rückforderung bei Schadensausgleich 1x
- LAG § 350 Ehrenamtliche Mitarbeit 1x
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.