LuftRegV
Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
- Eingangsformel
- § 1 Aufbau des Registers
- § 2 Bestandteile des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
- § 3 Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Luftfahrzeug
- § 4 Eintragung von Vormerkungen, Schutzvermerken und Widersprüchen
- § 5 Bestandteile des Registerblatts für ein Ersatzteillager
- § 6 Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager
- § 7 Anwendung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
- § 8 Registerakten
- § 9 Vermeiden unnötigen Aktenanfalls
- § 10 Verzeichnis
- § 11 Einführung der maschinellen Führung
- § 12 Begriff, Freigabe und Gestaltung von Registerblättern
- § 13 Vornahme und Wirksamwerden von Eintragungen
- § 14 Einsicht in das Register
- § 15 Automatisierter Abruf von Daten
- § 16 Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt, Datenverarbeitung im Auftrag
- § 17 Übergangsregelung
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1
- Anlage 2
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 12 G v. 11.8.2009 I 2713 (Stand)
Versionen
- 11. August 2009 (ausgewählt)