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StGB § 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

Strafgesetzbuch

(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten und sonstige Karten,

1.
die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und
2.
durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind.

(5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 gelten entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 590/25
24. Februar 2026
5 StR 590/25 24. Februar 2026
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 52/21, 5 Ws 52/21 - 121 AR 44/21
7. April 2021
5 Ws 52/21, 5 Ws 52/21 - 121 AR 44/21 7. April 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 2 StR 226/18
2. Juli 2020
2 StR 226/18 2. Juli 2020
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 422/16
11. Oktober 2016
1 StR 422/16 11. Oktober 2016
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 197/15
12. November 2015
2 StR 197/15 12. November 2015
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 351/14
10. September 2014
5 StR 351/14 10. September 2014
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 004 KLs-40 Js 7656/13-28/13
6. März 2014
004 KLs-40 Js 7656/13-28/13 6. März 2014
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - (4) 161 Ss 5/13 (11/13)
12. Februar 2013
(4) 161 Ss 5/13 (11/13) 12. Februar 2013
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 40 HEs 7 - 10/06
31. März 2006
40 HEs 7 - 10/06 31. März 2006