Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 004 KLs-40 Js 7656/13-28/13

Tenor

Der Angeklagte wird wegen tateinheitlicher gemeinschaftlicher Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Computerbetruges in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 152a Abs. 1 Nr. 1, 152b Abs. 1, 263 Abs. 3 Nr. 2, 263a Abs. 1, Abs. 2, 25 Abs. 2, 52 StGB


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