Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StGB § 334 Bestechung

Strafgesetzbuch

(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung

1.
vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder
2.
künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde,
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser

1.
bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder,
2.
soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht - 3 B 8/26
23. Februar 2026
3 B 8/26 23. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (6. Senat) - 6 S 47/25
28. August 2025
6 S 47/25 28. August 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - 1 StR 475/23
9. Juli 2025
1 StR 475/23 9. Juli 2025
Urteil vom Landgericht Essen - 21 KLs-307 Js 65/21-10/24
20. Mai 2025
21 KLs-307 Js 65/21-10/24 20. Mai 2025
Urteil vom Landgericht Münster - 8 KLs 8/24 (44 Js 726/20)
11. Dezember 2024
8 KLs 8/24 (44 Js 726/20) 11. Dezember 2024
Urteil vom Landgericht Köln - 110 KLs 15/24
16. Oktober 2024
110 KLs 15/24 16. Oktober 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (4. Kammer) - 4 K 1997/23.WI
2. Oktober 2024
4 K 1997/23.WI 2. Oktober 2024
Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ca 6038/23
10. September 2024
4 Ca 6038/23 10. September 2024
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (12. Kammer) - 12 B 19/24
8. August 2024
12 B 19/24 8. August 2024
Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 10 Ca 545/24
27. Juni 2024
10 Ca 545/24 27. Juni 2024