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StGB § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

Strafgesetzbuch

(1) Wer Propagandamittel

1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 4 CS 26.288
13. Februar 2026
4 CS 26.288 13. Februar 2026
Urteil vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 ORs 50/25, 3 ORs 50/25 - 121 SRs 125/25
20. Januar 2026
3 ORs 50/25, 3 ORs 50/25 - 121 SRs 125/25 20. Januar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 22 K 802/25.A
1. Dezember 2025
22 K 802/25.A 1. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen - 5 K 1012/24
27. November 2025
5 K 1012/24 27. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (1. Kammer) - 1 K 187/24
26. November 2025
1 K 187/24 26. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (1. Kammer) - 1 K 22/24
26. November 2025
1 K 22/24 26. November 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 ORs 24/25
25. November 2025
III-1 ORs 24/25 25. November 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1300/25
21. November 2025
15 B 1300/25 21. November 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 3700/25
13. November 2025
18 L 3700/25 13. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 94/25
4. November 2025
AK 94/25 4. November 2025