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StPO § 122 Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht

Strafprozeßordnung

(1) In den Fällen des § 121 legt das zuständige Gericht die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vor, wenn es die Fortdauer der Untersuchungshaft für erforderlich hält oder die Staatsanwaltschaft es beantragt.

(2) Vor der Entscheidung sind der Beschuldigte und der Verteidiger zu hören. Das Oberlandesgericht kann über die Fortdauer der Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung entscheiden; geschieht dies, so gilt § 118a entsprechend.

(3) Ordnet das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft an, so gilt § 114 Abs. 2 Nr. 4 entsprechend. Für die weitere Haftprüfung (§ 117 Abs. 1) ist das Oberlandesgericht zuständig, bis ein Urteil ergeht, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt. Es kann die Haftprüfung dem Gericht, das nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständig ist, für die Zeit von jeweils höchstens drei Monaten übertragen. In den Fällen des § 118 Abs. 1 entscheidet das Oberlandesgericht über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach seinem Ermessen.

(4) Die Prüfung der Voraussetzungen nach § 121 Abs. 1 ist auch im weiteren Verfahren dem Oberlandesgericht vorbehalten. Die Prüfung muß jeweils spätestens nach drei Monaten wiederholt werden.

(5) Das Oberlandesgericht kann den Vollzug des Haftbefehls nach § 116 aussetzen.

(6) Sind in derselben Sache mehrere Beschuldigte in Untersuchungshaft, so kann das Oberlandesgericht über die Fortdauer der Untersuchungshaft auch solcher Beschuldigter entscheiden, für die es nach § 121 und den vorstehenden Vorschriften noch nicht zuständig wäre.

(7) Ist der Bundesgerichtshof zur Entscheidung zuständig, so tritt dieser an die Stelle des Oberlandesgerichts.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (1. Strafsenat) - 1 Ws 18/26
23. Februar 2026
1 Ws 18/26 23. Februar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - StB 3/26
5. Februar 2026
StB 3/26 5. Februar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 124 - 130/25
20. Januar 2026
AK 124 - 130/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 512-514/25
20. Januar 2026
3 Ws 512-514/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 124 - 130/25, AK 124/25, AK 125/25, AK 126/25, AK 127/25, AK 128/25, AK 129/25, AK 130/25
20. Januar 2026
AK 124 - 130/25, AK 124/25, AK 125/25, AK 126/25, AK 127/25, AK 128/25, AK 129/25, AK 130/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 95/25
14. November 2025
AK 95/25 14. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 94/25
4. November 2025
AK 94/25 4. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 92/25
30. Oktober 2025
AK 92/25 30. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 89 - 91/25
30. Oktober 2025
AK 89 - 91/25 30. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 89 - 91/25, AK 89/25, AK 90/25, AK 91/25
30. Oktober 2025
AK 89 - 91/25, AK 89/25, AK 90/25, AK 91/25 30. Oktober 2025