Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
StPO § 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
Strafprozeßordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.