Urteil vom Landgericht Bonn - 19 O 412/17

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 577,36 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 28.11.2017 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95% und die Beklagte zu 5%

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann eine Vollstreckung verhindern, wenn sie jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags leistet, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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