Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 151/21

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.09.2021 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Az. 15 O 71/21 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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