-
BinSchUO2008Anh II § 9.02 Energieversorgungssysteme (Law)
1. Auf Fahrzeugen mit einer elektrischen Anlage muss deren Energieversorgung grundsätzlich aus mindestens zwei Energiequellen bestehen, so da...
-
BinSchUO2008Anh II § 9.04 Explosionsschutz (Law)
In Räumen, in denen sich explosionsfähige Gase oder Gasgemische ansammeln können (wie in Akkumulatorenräumen oder in Räumen, die zur Aufbewahrung von leicht entzündbaren Stoffen bestimmt sind), sind n...
-
BinSchUO2008Anh II § 9.05 Schutzerdung (Law)
1. Bei Anlagen mit Spannungen über 50 V ist eine Schutzerdung erforderlich. 2. Be...
-
BinSchUO2008Anh II § 9.07 Verteilungssysteme (Law)
1. Für Gleichstrom und 1-Phasen-Wechselstrom sind folgende Verteilungssysteme zulässig: ...
-
BinSchUO2008Anh II § 9.11 Akkumulatoren (Law)
offenes Licht und Rauchen verboten“ entsprechend Bild 2 der Anlage I mit einem Durchmesser von mindestens 10
-
BinSchUO2008Anh II § 9.12 Schaltanlagen (Law)
...zraum besitzen und aus einem keramischen oder gleichwertigen Werkstoff bestehen. Sie müssen so ausgewechselt werden können, dass für den Bedienenden keine Gefahr einer Berührung besteht. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 9.13 Notabschaltvorrichtungen (Law)
Für Ölfeuerungsanlagen, Brennstoffpumpen, Brennstoffseparatoren und Maschinenraumlüfter müssen außerhalb der Aufstellungsräume an zentraler Stelle Notabschalteinrichtungen vorhanden sein.
-
BinSchUO2008Anh II § 9.14 Installationsmaterial (Law)
1. Kabeleinführungsstutzen von Geräten müssen den anzuschließenden Kabeln entsprechend bemessen und auf die verwendeten Kabeltypen abgestimmt...
-
BinSchUO2008Anh II § 9.15 Kabel (Law)
Die Anzahl der Kabelverbindungen muss auf ein Minimum beschränkt sein. 10
-
BinSchUO2008Anh II § 9.16 Beleuchtungsanlagen (Law)
1. Leuchten müssen so angebracht sein, dass brennbare Gegenstände oder Bauteile nicht durch die von den Leuchten erzeugte Wärme entzündet wer...
-
BinSchUO2008Anh II § 9.17 Signalleuchten (Law)
1. Schalttafeln für Signalleuchten müssen im Steuerhaus angebracht sein. Sie müssen durch ein separates Kabel von der Hauptschalttafel gespei...
-
BinSchUO2008Anh II § 10.01 Ankerausrüstung (Law)
mit einer Masse von mehr als 50 kg müssen Ankerwinden vorhanden sein. 10
-
BinSchUO2008Anh II § 10.04 Beiboote (Law)
1. Folgende Fahrzeuge müssen mit einem Beiboot gemäß der Europäischen Norm EN 1914 : 1997 ausgerüstet sein: ...
-
BinSchUO2008Anh II § 11.01 Allgemeines (Law)
1. Schiffe müssen so gebaut, eingerichtet und ausgerüstet sein, dass Personen darauf sicher arbeiten und die Verkehrswege sicher benutzen kön...
-
BinSchUO2008Anh II § 11.04 Gangbord (Law)
1. Die lichte Breite des Gangbords muss mindestens 0,60 m betragen. An bestimmten für den Schiffsbetrieb notwendigen Einbauten, wie Ventile f...
-
BinSchUO2008Anh II § 11.07 Steigvorrichtungen (Law)
1. Treppen und Steigleitern müssen sicher befestigt sein. Treppen müssen mindestens 0,60 m breit sein; die lichte Breite zwischen den Handläu...
-
BinSchUO2008Anh II § 11.08 Innenräume (Law)
1. Arbeitsplätze im Schiffsinneren müssen nach Größe, Einrichtung und Anordnung den auszuführenden Arbeiten angepasst sein und den Anforderun...
-
BinSchUO2008Anh II § 11.10 Lukenabdeckungen (Law)
1. Lukenabdeckungen müssen leicht erreicht und sicher bewegt werden können. Teile von Lukenabdeckungen mit einer Masse von mehr als 40 kg müs...
-
BinSchUO2008Anh II § 11.11 Winden (Law)
1. Winden müssen so beschaffen sein, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist. Sie müssen Einrichtungen haben, die ein unbeabsichtigtes Zurückl...
-
BinSchUO2008Anh II § 11.12 Krane (Law)
1. Krane müssen nach den Regeln der Technik gebaut sein. Die während des Betriebes auftretenden Kräfte müssen sicher in die Schiffsverbände e...
-
BinSchUO2008Anh II § 12.04 Küchen (Law)
1. Küchen können mit Aufenthaltsräumen kombiniert sein. 2. Küc...
-
BinSchUO2008Anh II § 12.05 Trinkwasseranlagen (Law)
1. Schiffe, auf denen Wohnungen vorhanden sind, müssen mit einer Trinkwasseranlage ausgerüstet sein. Füllöffnungen der Trinkwasserbehälter un...
-
BinSchUO2008Anh II § 13.06 Luftheizgeräte (Law)
Luftheizgeräte, bei denen die Heizluft unter Druck um eine Brennkammer zu einem Verteilersystem oder Raum geführt wird, müssen folgenden Anforderungen entsprechen: ...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.01 Allgemeines (Law)
1. Flüssiggasanlagen umfassen im Wesentlichen eine Behälteranlage mit einem oder mehreren Behältern, einen oder mehrere Dr...
-
BinSchUO2008Anh II § 14a.01 Begriffsbestimmungen (Law)
„Beschreibungsbogen“ das Dokument nach Anlage R Teil II, in dem die vom Antragsteller zu liefernden Informationen
-
BinSchUO2008Anh II § 14a.04 Typgenehmigungsverfahren (Law)
...III enthalten ist; sie erstellt oder prüft das Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen. Typgenehmigungsbogen sind nach dem Verfahren in Anlage R Teil IV zu nummerieren. Der ausgefüllte Typge...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.02 Anlagen (Law)
1. Flüssiggasanlagen müssen in allen Teilen für den Betrieb mit Propan geeignet und nach den Regeln der Technik ausgeführt und eingebaut sein...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.03 Behälter (Law)
1. Es sind nur Behälter mit einer Füllmasse von 5 bis 35 kg zulässig. Für Fahrgastschiffe kann die Untersuchungskommission Behälter mit größe...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.06 Druckregler (Law)
1. Verbrauchsgeräte dürfen mit den Behältern nur mittels eines Verteilungsnetzes verbunden sein, das mit einem oder mehreren Druckreglern ver...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.07 Druck (Law)
Austritt aus dem letzten Druckregler darf höchstens 5 kPa (0,05 bar) über dem atmosphärischen Druck mit 10
-
BinSchUO2008Anh II § 14.09 Verteilungsnetz (Law)
1. Das gesamte Verteilungsnetz muss durch ein jederzeit leicht und schnell erreichbares Hauptabsperrventil abgesperrt werden können. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.13 Prüfung (Law)
Flüssiggasanlagen sind a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) vor der W...
-
BinSchUO2008Anh II § 14.14 Prüfbedingungen (Law)
genügenden Wartezeit für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 10
-
BinSchUO2008Anh II § 14.15 Bescheinigung (Law)
1. Die Übereinstimmung jeder Flüssiggasanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Schiffsattest zu bescheinigen. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 15.02 Schiffskörper (Law)
10
-
BinSchUO2008Anh II § 15.03 Stabilität (Law)
100 % Fahrgäste, 98 % Brennstoff und Frischwasser, 10
-
BinSchUO2008Anh II § 15.07 Antriebssystem (Law)
1. Zusätzlich zum Hauptantriebssystem muss das Schiff mit einem zweiten unabhängigen Antriebssystem ausgerüstet sein, das sicherstellt, dass ...
-
BinSchUO2008Anh II § 15.09 Rettungsmittel (Law)
Die Rettungsmittel müssen nach den Herstellerangaben geprüft sein. 10.
-
BinSchUO2008Anh II § 15.11 Brandschutz (Law)
Sie müssen, sofern es sich um Türen in Trennwänden nach Nummer 10
-
BinSchUO2008Anh II § 15.12 Brandbekämpfung (Law)
b) ein tragbarer Feuerlöscher je angefangene Gruppe von 10
-
BinSchUO2008Anh II § 15.13 Sicherheitsorganisation (Law)
Schotten nach § 15.02 Nr. 5 und ihre Bedienungsstellen sowie sonstige Öffnungen nach § 15.02 Nr. 9, 10
-
BinSchUO2008Anh II § 17.02 Abweichungen (Law)
1. Die Untersuchungskommission kann von folgenden Bestimmungen Abweichungen zulassen: ...
-
BinSchUO2008Anh II § 17.04 Restsicherheitsabstand (Law)
1. Für die Zwecke dieses Kapitels und abweichend von § 1.01 ist der Restsicherheitsabstand der kleinste senkrechte Abstand zwischen dem glatt...
-
BinSchUO2008Anh II § 17.05 Restfreibord (Law)
1. Für die Zwecke dieses Kapitels und abweichend von § 1.01 ist der Restfreibord der kleinste senkrechte Abstand zwischen dem glatten Wassers...
-
BinSchUO2008Anh II § 17.06 Kränkungsversuch (Law)
1. Der Stabilitätsnachweis nach den §§ 17.07 und 17.08 muss auf Grundlage eines ordnungsgemäß durchgeführten Krängungsversuchs erbracht werde...
-
BinSchUO2008Anh II § 17.07 Stabilitätsnachweis (Law)
Dabei darf die Summe der Winkel aus Krängung und Trimm nicht mehr als 10° betragen und der Boden des
-
BinSchUO2008Anh II § 18.01 Einsatzbedingungen (Law)
Baustellenfahrzeuge, die als solche in dem Schiffsattest nach Anlage B bezeichnet sind, dürfen außerhalb von Baustellen nur unbeladen verkehren. Diese Auflage ist in das Schiffsattest ein...
-
BinSchUO2008Anh II § 18.03 Abweichungen (Law)
1. a) § 3.03 Nr. 1 gilt sinngemäß; ...
-
BinSchUO2008Anh II § 18.05 Beiboote (Law)
Baustellenfahrzeuge brauchen nicht mit einem Beiboot ausgerüstet zu sein, wenn a) kein Fahrantrieb vorhanden ist oder ...
-
BinSchUO2008Anh II § 19.01 Allgemeines (Law)
Für Kanalpenichen, die den Rhein nur zwischen Basel (Mittlere Rheinbrücke) und den Schleusen Iffezheim einschließlich des unteren Vorhafens befahren, gelten für Bau und Ausrüstung nur die §§ 19.02 und...