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1169 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • BBiG 2005 § 19 Fortzahlung der Vergütung (Law)

    (1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen 1. für die Zeit der Freistellung (§ 15), ...

  • BBiG 2005 Inhaltsübersicht (Law)

    Bemessung und Fälligkeit der Vergütung § 19

  • BBiG 2005 § 3 Anwendungsbereich (Law)

    ...§§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 102 nicht; insoweit gilt die Handwerksordnung.

  • BBiG 2005 § 5 Ausbildungsordnung (Law)

    ...§ 1 Abs. 3 befähigt als auch die Fortsetzung der Berufsausbildung in weiteren Stufen ermöglicht (Stufenausbildung), 2. dass die Abschlussprü...

  • BBiG 2005 § 9 Regelungsbefugnis (Law)

    Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.

  • BBiG 2005 § 10 Vertrag (Law)

    ...§ 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. (4) Ein Mangel in der Berechtigung, Auszubildende einzustellen oder auszubilden, berührt die Wirksamkeit des Berufsausbildungsvertrages nicht. ...

  • BBiG 2005 § 11 Vertragsniederschrift (Law)

    ...§ 13 Satz 2 Nummer 7. (2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterz...

  • BBiG 2005 § 14 Berufsausbildung (Law)

    ...§ 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. (3) Auszubildenden dürfen n...

  • BBiG 2005 § 15 Freistellung (Law)

    Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sin...

  • BBiG 2005 § 16 Zeugnis (Law)

    (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Beru...

  • BBiG 2005 § 17 Vergütungsanspruch (Law)

    ...§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vere...

  • BBiG 2005 § 20 Probezeit (Law)

    Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

  • BBiG 2005 § 21 Beendigung (Law)

    (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der A...

  • BBiG 2005 § 22 Kündigung (Law)

    (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungs...

  • BBiG 2005 § 24 Weiterarbeit (Law)

    Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als be...

  • BBiG 2005 § 25 Unabdingbarkeit (Law)

    Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.

  • BBiG 2005 § 31 Europaklausel (Law)

    (1) In den Fällen des § 30 Abs. 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auch, wer die Voraussetzungen für die Anerkennung sein...

  • BBiG 2005 § 37 Abschlussprüfung (Law)

    (1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei ze...

  • BBiG 2005 § 38 Prüfungsgegenstand (Law)

    Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten b...

  • BBiG 2005 § 39 Prüfungsausschüsse (Law)

    (1) Für die Abnahme der Abschlussprüfung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten. (2...

  • BBiG 2005 § 47 Prüfungsordnung (Law)

    ...§ 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind. (3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien.

  • BBiG 2005 § 48 Zwischenprüfungen (Law)

    ...§§ 37 bis 39 gelten entsprechend. (2) Sofern die Ausbildungsordnung vorsieht, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, findet Absatz 1 keine...

  • BBiG 2005 § 49 Zusatzqualifikationen (Law)

    ...§ 5 Abs. 2 Nr. 5 werden gesondert geprüft und bescheinigt. Das Ergebnis der Prüfung nach § 37 bleibt unberührt. (2) § 37 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 39 bis 42 und 47 gelten entsprechend. ...

  • BBiG 2005 § 51 Interessenvertretung (Law)

    ...§ 7 des Betriebsverfassungsgesetzes, zur Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 60 des Betriebsverfassungsgesetzes oder zur Mitwirkungsvertretung nach § 36 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sin...

  • BBiG 2005 § 52 Verordnungsermächtigung (Law)

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Fragen bestimmen, auf die sich die Beteiligung erstreckt, die Zusammen...

  • BBiG 2005 § 53 Fortbildungsordnung (Law)

    (1) Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst ...

  • BBiG 2005 § 56 Fortbildungsprüfungen (Law)

    ...§ 37 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befrei...

  • BBiG 2005 § 58 Umschulungsordnung (Law)

    Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und E...

  • BBiG 2005 § 64 Berufsausbildung (Law)

    ...§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

  • BBiG 2005 § 77 Errichtung (Law)

    (1) Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Ihm gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber, sechs Beauftragte der Arbeitnehmer und sechs Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen an,...

  • BBiG 2005 § 79 Aufgaben (Law)

    ...§ 13 Satz 2 Nummer 7, für die Verkürzung der Ausbildungsdauer, für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung, für die Durchführung der Prüfungen, zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher ...

  • BBiG 2005 § 80 Geschäftsordnung (Law)

    ...§ 77 Abs. 2 bis 6 und § 78 entsprechend.

  • BBiG 2005 § 83 Aufgaben (Law)

    (1) Der Landesausschuss hat die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten, die sich für das Land ergeben. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität de...

  • BBiG 2005 § 86 Berufsbildungsbericht (Law)

    (1) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Beru...

  • BBiG 2005 § 88 Erhebungen (Law)

    ...§ 70 Abs. 2 unterliegt: Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Berufsrichtung. (2) Hilfsmerkmale ...

  • BBiG 2005 § 90 Aufgaben (Law)

    ...§ 87 mitzuwirken, d) Modellversuche einschließlich wissenschaftlicher Begleituntersuchungen zu...

  • BBiG 2005 § 91 Organe (Law)

    Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind: 1. der Hauptausschuss, 2. ...

  • BBiG 2005 § 92 Hauptausschuss (Law)

    ...§ 90 Abs. 3 Nr. 3 und 4 sowie § 97 Abs. 4 genannten Angelegenheiten des Bundesinstituts für Berufsbildung. (2) Der Präsid...

  • BBiG 2005 § 97 Haushalt (Law)

    ...§ 109 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.

  • BBiG 2005 § 98 Satzung (Law)

    ...§ 90 Abs. 2 und 3) sowie 2. die Organisation näher zu regeln. ...

  • BBiG 2005 § 99 Personal (Law)

    ...§ 144 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes und § 83 Abs. 1 des Bundesdisziplinargesetzes bleiben unberührt. (4) Auf die Angestellten, Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundesinstituts sind die für ...

  • BBiG 2005 § 101 Auskunftspflicht (Law)

    ...§ 52 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. (3) Die Auskun...

  • BBiG 2005 § 102 Bußgeldvorschriften (Law)

    ...§ 11 Abs. 3, auch in Verbindung mit Abs. 4, eine Ausfertigung der Niederschrift nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 3. entgegen § 14 Ab...

  • BBiG 2005 § 12 Nichtige Vereinbarungen (Law)

    (1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich...

  • BBiG 2005 § 26 Andere Vertragsverhältnisse (Law)

    ...§§ 10 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit a...

  • BBiG 2005 § 29 Persönliche Eignung (Law)

    Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer 1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder ...

  • BBiG 2005 § 30 Fachliche Eignung (Law)

    (1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich ...

  • BBiG 2005 § 34 Einrichten, Führen (Law)

    (1) Die zuständige Stelle hat für anerkannte Ausbildungsberufe ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen, in das der Berufsausbildungsvertrag einzutragen ist. Die Ei...

  • BBiG 2005 § 40 Zusammensetzung, Berufung (Law)

    (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prü...

  • BBiG 2005 § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen (Law)

    ...§ 37 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend. (4) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befre...


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