-
BinSchUO2008Anh IX § 8 Einbau- und Funktionsprüfung (Law)
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Einbau, bei Erneuerungen oder Verlängerungen des Gemeinschaftszeugnisses (ausgenommen nach § 2.09 N...
-
BinSchUO2008Anh IX Inhaltsverzeichnis (Law)
§§ ...
-
BinSchUO2008Anh IX Anhang (Law)
Bild 1: Fehlergrenzen für Wendeanzeiger
-
BinSchUO2008Anh IX § 2.01 Konstruktion, Ausführung (Law)
1. Wendeanzeiger müssen für den Betrieb an Bord von Schiffen, die in der Binnenschifffahrt eingesetzt werden, geeignet sein. ...
-
BinSchUO2008Anh IX § 5.02 Abgestrahlte Funkstörungen (Law)
...zbereich von 30 MHz bis 2 000 MHz durchgeführt. Die Anforderungen nach § 2.02 Nummer 2 müssen erfüllt sein.
-
BinSchUO2008Anh IX § 5 Einbau des Radarsichtgerätes und des Bedienteils (Law)
1. Radarsichtgerät und Bedienteil müssen im Steuerhaus so eingebaut werden, dass die Auswertung des Radarbildes und die Bedienung der Navigat...
-
BinSchUO2008Anh IX § 2 Schutzabstände von magnetischen Störquellen (Law)
1. Gleichstromführende Kabel in der Nähe des Magnetkompasses müssen doppelpolig verlegt sein. Dies gilt in Abhängigkeit von der Stromstärke i...
-
BinSchUO2008Anh IX § 3 Haltevorrichtungen und Kompensiermittel (Law)
1. Ein kardanisch aufgehängter Magnetkompass muss in einer zugehörigen Haltevorrichtung mit Kardanlagern fest montiert werden. ...
-
BinSchUO2008Anh IX § 1.05 Typgenehmigung (Law)
1. Die Typgenehmigung wird auf Basis der Prüfbescheinigung von der zuständigen Behörde erteilt. Die zuständige Behörde teilt die von ihr zuge...
-
BinSchUO2008Anh IX § 2.03 Bedienung (Law)
1. Es sollen nicht mehr Bedieneinrichtungen vorhanden sein, als zur ordnungsgemäßen Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung...
-
BinSchUO2008Anh IX § 2.04 Bedienungsanleitungen (Law)
Zu jeder Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache erhältlich sein und mindestens...
-
BinSchUO2008Anh IX § 3.03 Messbereiche (Law)
Wendeanzeiger können mit nur einem oder mit mehreren Messbereichen ausgestattet sein. Folgende Messbereiche werden empfohlen: 30°/min, ...
-
BinSchUO2008Anh IX § 3.05 Empfindlichkeit (Law)
Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsänderung von 1 % des eingestellten Bereiches nicht überschreiten.
-
BinSchUO2008Anh IX § 3.06 Funktionsüberwachung (Law)
1. Wenn der Wendeanzeiger nicht innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeitet, muss dies angezeigt werden. ...
-
BinSchUO2008Anh IX § 9 Bescheinigung über Einbau und Funktion (Law)
1. Nach erfolgreicher Prüfung nach § 8 stellt die zuständige Behörde, die Prüfstelle oder die anerkannte Fachfirma eine Bescheinigung nach Mu...
-
BinSchUO2008Anh IX § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers (Law)
Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.
-
BinSchUO2008Anh IX § 1.04 Antrag auf Typprüfung (Law)
1. Der Antrag auf Typprüfung eines Wendeanzeigers ist bei einer Prüfstelle zu stellen. 2. ...
-
BinSchUO2008Anh IX § 1.07 Erklärung des Herstellers (Law)
Zu jeder Anlage muss eine Konformitätserklärung des Herstellers mitgeliefert werden.
-
BinSchUO2008Anh IX § 3.01 Zugriff auf den Wendeanzeiger (Law)
1. Der Wendeanzeiger muss spätestens 4 min nach dem Einschalten betriebsbereit sein und innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeite...
-
BinSchUO2008Anh IX § 3.08 Unempfindlichkeit gegen magnetische Felder (Law)
Der Wendeanzeiger muss unempfindlich sein gegen Magnetfelder, die üblicherweise an Bord von Schiffen auftreten können.