-
SchKiSpVDBest 1 § 1 (Law)
(1) Zur Sicherung einer abwechslungsreichen, nahrhaften, gesunden und dem Geschmack der Kinder entsprechenden Schüler- und Kinderspeisung sind auf der Grundlage der in der Anlage 1 festgelegten Lebens...
-
SchKiSpVDBest 1 Anlage 1 (Law)
...zbein, Schweinskopf, Flecke, Rippchen = 1:4 Fleisch: Sülze, Aspikwaren, Dickbein, Grützwurst = 1:2 ...
-
SchKiSpVDBest 1 § 6 (Law)
(1) Die in den Verantwortungsbereichen Volksbildung und Berufsbildung bestehenden Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung werden von den örtlichen Räten direkt geleitet. Diese sichern die planmä...
-
SchKiSpVDBest 1 § 12 (Law)
Die Berichterstattung über die Schüler- und Kinderspeisung erfolgt für die Kennziffern der Schüler- und Kinderspeisung durch die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung entsprechend...
-
SchKiSpVDBest 1 § 13 (Law)
(1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1...
-
SchKiSpVDBest 1 § 4 (Law)
(1) Bei der Planung der Kapazitäten für die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung ist von den konkreten örtlichen Bedingungen auszugehen. Die Verbesserung der materiellen Bedingun...
-
SchKiSpVDBest 1 § 9 (Law)
(1) Zur Organisation und Durchführung der Trinkmilchversorgung haben die Betriebe des volkseigenen Einzelhandels und die Konsumgenossenschaften mit den Molkereien und den örtlichen Räten Versorgungsve...
-
SchKiSpVDBest 1 § 2 (Law)
...zblattes)
-
SchKiSpVDBest 1 § 3 (Law)
(1) Sofern die Schülerspeisung noch nicht in voller Höhe des Bedarfs bereitgestellt werden kann, entscheidet der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung über die Teilnahme der Schüler. (...
-
SchKiSpVDBest 1 § 10 (Law)
(1) Bei den Räten der Bezirke und Kreise üben Aktive für die Schüler- und Kinderspeisung eine beratende und unterstützende Tätigkeit aus. Sie werden vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates für H...
-
SchKiSpVDBest 1 Schlußformel (Law)
Der Minister für Handel und Versorgung
-
SchKiSpVDBest 1 Eingangsformel (Law)
Gemäß § 27 der Verordnung vom 16. Oktober 1975 über die Schüler- und Kinderspeisung (GBl. I Nr. 44 S. 713) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimm...
-
SchKiSpVDBest 1 § 7 (Law)
(1) Die Aufgaben auf dem Gebiet der Schüler- und Kinderspeisung sind als in sich geschlossener Komplex in die Bezirksversorgungspläne und Kreisversorgungskonzeptionen einzuordnen. (2) Als Mi...
-
SchKiSpVDBest 1 § 8 (Law)
(1) Die Räte der Bezirke können den wirtschaftsleitenden Organen des sozialistischen Einzelhandels Aufgaben der Leitung, Planung und Organisation der Schüler- und Kinderspeisung übertrage...
-
SchKiSpVDBest 1 § 5 (Law)
(1) Die für die Schüler- und Kinderspeisung erforderlichen Warenfonds sind in die Warenfondspläne der zentralen und betrieblichen Fondsträger - ohne gesonderten Ausweis - einzuordnen. (2) Fü...
-
SchKiSpVDBest 1 § 11 (Law)
(1) Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Sicherung der Schüler- und Kinderspeisung erfolgt durch die zuständigen örtlichen Räte für a) ...
-
SchKiSpVDBest 1 Anlage 2 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1987, Nr. 13, 153 - 154 ...
-
SchKiSpVDBest 1 Anlage 3 (Law)
...zbare Schülerspeiseplätze *5) - ausgewiesen. 4. Die Leiter der an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betriebe si...
-
SchKiSpVDBest 1 Anlage 5 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1975, Nr. 44, 722 Produktivitätsrichtwerte ...
-
SchKiSpVDBest 1 Anlage 4 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1975, Nr. 44, 721 - 722 Regelungen zur Bilanzierung und Verteilung v...