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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage III A (Anlage IV des BBesG) (Law)
...lle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 798 - 800) 1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.26 Nachtbezeichnung der Netze und anderer Fischereigeräte stilliegender Fahrzeuge (Law)
...legt, müssen diese Netze oder anderen Fischereigeräte durch eine ausreichende Anzahl weißer gewöhnlicher, von allen Seiten sichtbarer Lichter bezeichnet sein, um ihre Lage kenntlich zu machen. ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.49 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen (Law)
...lbes helles oder gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Funkellicht. Diese Bezeichnung dürfen nur Fahrzeuge mit einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde führe...
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DonauSchPVAnl 1993 § 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen (Law)
...ltnissen müssen alle Fahrzeuge im Hinblick auf die Sichtverhältnisse mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren. Sie müssen mit einer Sprechfunkanlage für die Verkehrskreise Schiff-Schiff und Schiff-La...
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DonauSchPVAnl 1993 Anlage 2 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen (Law)
...llenhöhe ist das Mittel von 10 vom Hundert der Wellen, welche bei einer kurzen Beobachtungsdauer die größte Höhe zwischen Wellenberg und Wellental haben. 2...
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DonauSchPVAnl 1993 § 1.07 Zulässige größte Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste (Law)
...ls bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken abgeladen sein. 2. Die Ladung darf weder die Stabilität des Fahrzeuges gefährden...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.28 Nachtbezeichnung der Anker, die die Schiffahrt gefährden können (Law)
...lagen so ausgeworfen sind, daß sie die Schiffahrt gefährden können, muß das diesem Anker nächstgelegene Licht durch zwei weiße gewöhnliche, von allen Seiten sichtbare Lichter ersetzt werden. Diese müs...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.38 Tagbezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter explosionsgefährlicher Güter (Law)
...l nach § 3.33 Nr. 1. 2. Wenn ein Schubverband ein oder mehrere Fahrzeuge nach § 3.33 enthält, hat er auch beim Stilliegen d...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.40 Tagbezeichnung der Netze oder anderer Fischereigeräte stilliegender Fischereifahrzeuge (Law)
...lbe Schwimmer (Döpper) in ausreichender Zahl, um ihre Lage kenntlich zu machen.
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.42 Tagbezeichnung der Anker, die die Schiffahrt gefährden können (Law)
...lagen, deren Anker so ausgeworfen sind, daß sie die Schiffahrt gefährden können, müssen jeden dieser Anker bezeichnen durch: eine gelbe Tonne mit Radarreflektor. ...
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DonauSchPVAnl 1993 Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
...liches Licht über einem weißen gewöhnlichen Licht oder ein rotes helles Licht über einem weißen hellen Licht, alle Lichter von allen Seiten sichtbar ...
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DonauSchPVAnl 1993 Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße (Law)
...lches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen (B.3 oder B.4), wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zeigt die Mittellinie d...
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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage II A (Anlage IV des BBesG) (Law)
...ldungsordnung A Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in DM) Besoldungsgruppe Ortszuschlag Tarifklasse ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße (Law)
...langt oder drohen sie, in die Wasserstraße zu gelangen, muß der Schiffsführer dies unverzüglich der nächsten zuständigen Behörde melden und dabei die Art des Stoffes und die Stelle des Einbringens so ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.07 Verbotener Gebrauch von Signalleuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen und anderen Gegenständen (Law)
...lleuchten oder Scheinwerfer sowie Tafeln, Flaggen und andere Gegenstände in einer Weise zu gebrauchen, daß sie mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Lichtern oder Zeichen verwechselt werden, deren...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.08 Nachtbezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb in Fahrt (Law)
...ln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb darf zusätzlich auf dem Hinterschiff ein zweites Topplicht führen, das auf der Längsachse des Fahrzeuges und mindestens 3 m höher als das vordere Topplicht s...
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DonauSchPVAnl 1993 § 3.32 Zusätzliche Tagbezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter entzündbarer Güter (Law)
...lage 9 befördern, müssen zusätzlich führen: einen blauen Kegel mit der Spitze unten an einer geeigneten Stelle und so hoch, daß er von allen Seiten sichtbar ist. Fahrze...
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DonauSchPVAnl 1993 § 8.02 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord (§ 1.03) (Law)
...lbständig den Kurs und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen, insoweit auch für die Befolgung dieser Verordnung und der im Rahmen der §§ 1.22 und 8.05 erlassenen Anordnungen verantwortlich. ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 8.08a Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der Bundeswehr (Law)
...Lichter nach § 3.08 Nr. 1 und etwa 1 m oberhalb des Topplichtes zusätzlich ein von allen Seiten sichtbares gelbes gewöhnliches Funkellicht oder ein von allen Seiten sichtbares gelbes helles Funkellich...
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DonauSchPVAnl 1993 § 10.06 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen (Law)
...leichter sind, nur längsseits gekuppelt und nur dann mitführen, wenn er aus dem Schubschiff und einem oder mehreren Schubleichtern in einer Linie hintereinander besteht. ...