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OWiG 1968 § 78 Weitere Verfahrensvereinfachungen (Law)
(1) Statt der Verlesung eines Schriftstücks kann das Gericht dessen wesentlichen Inhalt bekanntgeben; dies gilt jedoch nicht, soweit es auf den Wortlaut des Schriftstücks ankommt. Haben der Betroffene...
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UmwG 1995 § 78 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Auf Verschmelzungen unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien sind die Vorschriften des Dritten Abschnitts entsprechend anzuwenden. An die Stelle der Aktiengesellschaft und ihres Vorsta...
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StPO § 78 Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (Law)
Der Richter hat, soweit ihm dies erforderlich erscheint, die Tätigkeit der Sachverständigen zu leiten.
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StVollzG § 78 Art, Umfang und Ruhen der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Law)
Die §§ 60, 61, 62a und 65 gelten für die Leistungen nach den §§ 76 und 77 entsprechend.
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SGB 4 § 78 Verordnungsermächtigung (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die Sozialversicherungsträger mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit Grundsätze über die Aufstellung d...
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AsylVfG 1992 § 78 Rechtsmittel (Law)
(1) Das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Klage in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgewiesen wird, ist unanfechtbar. ...
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AufenthV § 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Law)
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird bei Ordnungswidrigkeiten nach § 98 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes, wenn sie bei der Einreise oder der Ausreise begangen w...
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BTGO 1980 § 78 Beratungen (Law)
(1) Gesetzentwürfe werden in drei Beratungen, Verträge mit auswärtigen Staaten und ähnliche Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgeb...
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BRAO § 78 Zusammensetzung und Wahl des Präsidiums (Law)
(1) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein Präsidium. (2) Das Präsidium besteht aus 1. dem Präsidenten, ...
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FeV 2010 § 78 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. Aug...
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InsO § 78 Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung (Law)
(1) Widerspricht ein Beschluß der Gläubigerversammlung dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger, so hat das Insolvenzgericht den Beschluß aufzuheben, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubige...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 78 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Hauptwahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem herrschenden Unternehmen. Dieses Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf. ...
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StrlSchV 2001 § 78 Zwischenlagerung (Law)
Bis zur Inbetriebnahme von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sind die nach § 76 Abs. 1 oder 2 abzuliefernden radioaktiven Abfälle vom Ablieferungspflichtig...
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SGB 11 § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel (Law)
(1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen schließt mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln, soweit diese nicht nach den...
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BinSchUO2008Anh II Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh II § 22b.03 Anwendung des Teils II (Law)
...II gelten für schnelle Schiffe die §§ 22b.04 bis 22b.12.
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AMWHV § 41 Aufbewahrung der Dokumentation (Law)
(1) Für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die Gewinnung, Laboruntersuchung, Be- oder Verarbeitung, Prüfung, Freigabe, Lagerung, das Verbringen in den oder aus dem Geltungsbereich des Arzneimitt...
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BImSchG § 41 Straßen und Schienenwege (Law)
(1) Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des § 50 sicherzustellen, dass durch diese keine schädl...
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BetrVGDV1WO § 41 Berechnung der Fristen (Law)
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
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DWG § 41 Vertretung des Intendanten (Law)
Wird der Intendant abberufen oder scheidet er aus, nimmt sein Vertreter die Geschäfte wahr, bis die Amtszeit eines gewählten Nachfolgers beginnt.