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GBVfg § 21 (Law)
...r bei einer sich über mehrere Seiten erstreckenden Sperrung auf einer vorhergehenden Seite angebracht ist, außerdem auf jeder folgenden Seite unmittelbar unter der oberen Begrenzung des Eintragungsrau...
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HGrG § 21 (weggefallen) (Law)
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HwO § 21 (Law)
...r die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbil...
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GWDAPrV § 21 Diplomarbeit (Law)
...rüfungsamt auf Antrag die Frist um höchstens vier Wochen verlängern. Der Fachbereich Wetterdienst der Fachhochschule legt Einzelheiten zur Form und zur Veröffentlichung der Diplomarbeit fest. Bei der ...
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FGO § 21 (Law)
...ren Härtefällen kann außerdem auf Antrag von der weiteren Ausübung des Amtes entbunden werden. (3) Die Entscheidung trifft der vom Präsidium für jedes Geschäftsjahr im Voraus bestimmte Senat...
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ITKTAusbV § 21 Abschlußprüfung (Law)
...rojektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der ...
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KFürsV § 21 Unterhaltsbedarf (Law)
...r Erfüllung weiterlaufender unabweislicher Verpflichtungen, 3. bei sonstiger Unterbringung außerhalb der Familie einen Betrag in Höhe der Re...
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RechVersV § 21 Ausgleichsbetrag (Law)
...rlassungen haben als letzten Posten der Aktivseite den Posten "Ausgleichsbetrag" einzufügen, wenn sich ein Überhang der Passivposten über die übrigen Aktivposten ergibt.
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RennwLottGABest § 21 (Law)
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SchfHwG § 21 Aufsicht (Law)
...r bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat der zuständigen Behörde auf deren Anforderung das Kehrbuch und die für die Führung des Kehrbuchs erforderlichen Unterlagen kostenfrei zur Überprüfung vorz...
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SchiedsG § 21 (Law)
...verfahren auf Antrag einer Partei ein. Der Antrag kann zurückgenommen werden, nach Beginn der Schlichtungsverhandlung jedoch nur, wenn der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin nicht widerspricht. ...
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NDAV § 21 Zutrittsrecht (Law)
...r Anschlussnehmer oder -nutzer hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters den Zutritt ...
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WoGV § 21 Verfahrensgrundsätze (Law)
...rmationsfreiheit ist vor Festlegung der Verfahrensgrundsätze zu hören. Die Verfahrensgrundsätze sind von der Datenstelle auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zu veröffentlichen. ...
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VerschG § 21 (Law)
...rist soll, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, nicht mehr als ein Jahr betragen. (3) Ist das Aufgebot öffentlich bekanntgemacht, so kann die Aufgebotsfrist nicht mehr abgekürzt werden. ...
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TierSchG § 21 (Law)
...rforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt. Die Bundesregierung erstattet dem ...
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TierSchNutztV § 21 Anwendungsbereich (Law)
...rfen, unbeschadet der Anforderungen der §§ 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden. Die §§ 22 bis 25 und 27 Absatz 2 gelten nicht für Haltungseinrichtungen außerha...
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PatG § 21 (Law)
...rrufsgründe nur einen Teil des Patents, so wird es mit einer entsprechenden Beschränkung aufrechterhalten. Die Beschränkung kann in Form einer Änderung der Patentansprüche, der Beschreibung oder der Z...
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PfandBG § 21 Deckungswerte (Law)
...riefe dürfen nur durch Schiffshypotheken gesicherte Darlehensforderungen verwendet werden, soweit sie den Erfordernissen der §§ 22 bis 24 entsprechen. Im Falle einer teilweisen Verwendung einer Darleh...
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StrabBlPV § 21 Prüfungszeugnis (Law)
...r die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber ein Zeugnis, das vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben ist. In dem Zeugnis sind Vorname und Familienname, gegebenenfalls auch der Gebu...
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StromStV § 21 Übergangsregelung (Law)
...r Anträge auf eine Steuerentlastung nach § 10 des Gesetzes in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ist § 18 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter anzuwenden.