-
SLV 2002 § 41 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Law)
(1) Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. Auf die Ausbildungszeit kann die vor der Zulassung zur Laufbahn des militärfachlichen Dienstes liegende Dienstzeit im Dienstgrad eines Fel...
-
SortSchG 1985 § 41 Übergangsvorschriften (Law)
...zblatt Teil III, Gliederungsnummer 7822-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1966 (BGBl. I S. 686), in Verbindung mit § 52 Abs. 1 des Sortenschutzges...
-
SGB 6 § 41 Altersrente und Kündigungsschutz (Law)
Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen...
-
SGB 7 § 41 Wohnungshilfe (Law)
(1) Wohnungshilfe wird erbracht, wenn infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung behindertengerechte...
-
SGB 9 § 41 Leistungen im Arbeitsbereich (Law)
(1) Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte Menschen, bei denen 1. ...
-
SGB 5 § 41 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (Law)
(1) Versicherte haben unter den in § 27 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Rehabilitationsleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks od...
-
SG § 41 Form der Begründung und der Umwandlung (Law)
(1) Die Begründung des Dienstverhältnisses und seine Umwandlung erfolgen durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein 1. ...
-
SGB 11 § 41 Tagespflege und Nachtpflege (Law)
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt w...
-
PStG § 41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten (Law)
...zbuche wählen, kann auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden. Gleiches gilt für die Erklärung, durch die ein Kind und sein Ehegatte die Nam...
-
RöV 1987 § 41 Ermächtigte Ärzte (Law)
(1) Die zuständige Behörde ermächtigt Ärzte zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach den §§ 37, 38 und 40. Die Ermächtigung darf nur einem Arzt erteilt werden, der die für die arbeitsme...
-
UmwG 1995 § 41 Verschmelzungsbericht (Law)
Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Personenhandelsgesellschaft nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind...
-
WiPrO § 41 Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer (Law)
Vor Erhebung einer Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer, die aufgrund von Vorschriften des Dritten und Fünften Abschnitts des Zweiten Teils und § 134a Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes erlasse...
-
WoEigG § 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte (Law)
(1) Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren eingeräumt sind, gelten die besonderen Vorschriften der Absätze 2 und 3. (2) Der Eigentümer ...
-
WOS 2002 § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber (Law)
(1) Zu jedem Wahlvorschlag muss vor Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen festgesetzten Frist eine mit Datum versehene schriftliche Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewer...
-
WaffG 2002 § 41 Waffenverbote für den Einzelfall (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen, ...
-
WDO 2002 § 41 Disziplinarvorgesetzter und gerichtliches Disziplinarverfahren (Law)
Ist die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens geboten, führt der zuständige Disziplinarvorgesetzte die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbei.
-
WeinÜV 1995 § 41 Fortbestehen anderer Vorschriften (Law)
Bis zum 31. August 1997 ist § 2 Abs. 1 der Wein-Überwachungs-Verordnung vom 14. Januar 1991 (BGBl. I S. 78), die zuletzt durch Artikel 6 § 3 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1416) geändert w...
-
WeinV 1995 § 41 Geschmacksangaben (Law)
Bei Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure dürfen nur die Geschmacksangaben 1. trocken bei einem Restzuckergehalt zwi...
-
BinSchUO2008Anh III § 11.01 Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind, und Gültigkeit der bisherigen Zusätzlicher Gemeinschaftszeugnisse (Law)
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Fahrzeuge, für die ein Zusätzliches Gemeinschaftszeugnis erstmals vor dem 30. Dezember 2008 erte...
-
EinigVtr Anlage II Kap V A III Anlage II Kapitel V (Law)
...zbuch fort. 4. Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks vom 8. M...