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BinSchUO2008Anh III § 7.05 Anker (Law)
Für Fahrgastschiffe ist die Gesamtmasse P der Buganker nach folgender Formel zu berechnen: P = k • B • T + 4 • A f [kg] I...
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BinSchUO2008Anh III § 10.04 Verschlusszustand (Law)
1. Abweichend von Anhang II § 4.05 und Anhang XII Artikel 4 § 4.05 ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen,...
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BinSchUO2008Anh III § 10.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...gssignaltafel, d) vier Rettungsringe nach Anhang II § 10.05; davon müssen zwei Rettungsringe mit jeweils einer minde...
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BinSchUO2008Anh III § 4.02 Freibord (Law)
1. Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 0,30 m. 2. ...
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BinSchUO2008Anh III § 5.02 Türen (Law)
Alle äußeren Türen, die Zugang zu Räumen unter dem Freiborddeck gewähren, müssen mindestens sprühwasser- und wetterdicht verschließbar und von ausreichender Festigkeit sein.
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BinSchUO2008Anh III § 5.04 Abdeckung der Laderäume (Law)
1. Die wasserdichte Abdeckung der Laderäume muss folgenden Bestimmungen genügen: a)...
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BinSchUO2008Anh III § 6.03 Navigationsradaranlage (Law)
1. Fahrzeuge mit eigener Triebkraft müssen mit einer Navigationsradaranlage nach Anhang II § 7.06 Nummer 1 oder Anhang XII § 7.06 Nummer 1 au...
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BinSchUO2008Anh III § 7.02 Festigkeit (Law)
Abweichend von Anhang II § 3.02 Nr. 1 a muss der Schiffskörper den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft für die Zone 2-See entsprechen. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung ein...
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BinSchUO2008Anh III § 7.03 Stabilität, Sicherheitsabstand und Freibord (Law)
1. Abweichend von den Bestimmungen nach Anhang II § 15.04 Nr. 1 muss a) ...
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BinSchUO2008Anh III § 10.06 Zulässige Fahrtbedingungen (Law)
...gs- und Ausrüstungszustand des Fahrzeugs werden dessen zulässige Fahrtbedingungen – insbesondere Beschränkung auf Fahrten bei geringer signifikanter Wellenhöhe, auf einen bestimmten Zeitraum im Jahr, ...
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BinSchUO2008Anh III § 11.03 Sonstige Abweichungen (Law)
...gsgegenstände auf eine Deutsche, Europäische oder Internationale Norm, so dürfen nach einer Neufassung oder Überarbeitung dieser Norm diese Ausrüstungsgegenstände noch längstens 20 Jahre nach Neufassu...
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BinSchUO2008Anh III § 11.02 Abweichungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fahrzeuge, die den Vorschriften dieses Anhangs nicht vollständig entsprechen, müssen den nach erstmaliger Erteilung ihres Gemeinschaftszeu...
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BinSchUO2008Anh III § 11.04 Übergangsbestimmung für Fahrzeuge nach Anhang II Kapitel 15, 17 und 21 sowie nach Anhang XII Artikel 5 (Law)
...gs entspricht. 2. Hält das Fahrzeug Anforderungen des Anhangs III Kapitel 1 bis 10 nicht ein und ist die Untersuchungskommi...
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BinSchUO2008Anh III § 11.01 Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind, und Gültigkeit der bisherigen Zusätzlicher Gemeinschaftszeugnisse (Law)
...gsordnung entsprochen haben. 3. Die Zusätzliche Gemeinschaftszeugnisse, die vor dem 30. Dezember 2008 erteilt worden sind, bleiben bis zu de...