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BinSchUO2008Anh III § 7.05 Anker (Law)
...r Fahrgastschiffe ist die Gesamtmasse P der Buganker nach folgender Formel zu berechnen: P = k • B • T + 4 • A f [kg] In ...
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BinSchUO2008Anh III § 10.04 Verschlusszustand (Law)
...rtikel 4 § 4.05 ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen, dass die Laderäume mindestens sprühwasser- und wetterdicht geschlossen werden können. ...
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BinSchUO2008Anh III § 10.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...r Rettungsringe nach Anhang II § 10.05; davon müssen zwei Rettungsringe mit jeweils einer mindestens 30 m langen, schwimmfähigen Leine von 8 bis 11 mm Durchmesser versehen sein, und zwei Rettungsringe...
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BinSchUO2008Anh III § 4.02 Freibord (Law)
...rgibt sich die Höhe h, indem die Höhe der Sülle um den halben Sicherheitsabstand nach § 4.01 unter Berücksichtigung der Art der Lukenabdeckung vermindert wird. Für die Höhe h darf kein größerer Wert e...
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BinSchUO2008Anh III § 5.02 Türen (Law)
...ren Türen, die Zugang zu Räumen unter dem Freiborddeck gewähren, müssen mindestens sprühwasser- und wetterdicht verschließbar und von ausreichender Festigkeit sein.
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BinSchUO2008Anh III § 5.04 Abdeckung der Laderäume (Law)
...r Lukenabdeckung von der Ebene der zulässigen größten Einsenkung [m]. Bei Tankschiffen ist darüber hinaus mindestens der Prüfdruck der Tanks zu berücks...
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BinSchUO2008Anh III § 6.03 Navigationsradaranlage (Law)
...rzeuge mit eigener Triebkraft müssen mit einer Navigationsradaranlage nach Anhang II § 7.06 Nummer 1 oder Anhang XII § 7.06 Nummer 1 ausgerüstet sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh III § 7.02 Festigkeit (Law)
...rper den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft für die Zone 2-See entsprechen. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft, aus der hervor...
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BinSchUO2008Anh III § 7.03 Stabilität, Sicherheitsabstand und Freibord (Law)
...r Restfreibord mindestens 0,40 m betragen und b) der Freibord muss jedoch mindestens 0,50 m ...
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BinSchUO2008Anh III § 10.06 Zulässige Fahrtbedingungen (Law)
...rten bei geringer signifikanter Wellenhöhe, auf einen bestimmten Zeitraum im Jahr, auf Fahrten bei Tageslicht oder bei annehmbaren Witterungs- und Wetterverhältnissen oder auf Fahrten von begrenzter D...
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BinSchUO2008Anh III § 11.03 Sonstige Abweichungen (Law)
...r Internationale Norm, so dürfen nach einer Neufassung oder Überarbeitung dieser Norm diese Ausrüstungsgegenstände noch längstens 20 Jahre nach Neufassung oder Überarbeitung der Norm weiter verwendet ...
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BinSchUO2008Anh III § 11.02 Abweichungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind (Law)
...rechen, müssen den nach erstmaliger Erteilung ihres Gemeinschaftszeugnisses oder der anderen Verkehrszulassung in Kraft getretenen Vorschriften nach den in nachstehender Tabelle aufgeführten Übergangs...
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BinSchUO2008Anh III § 11.04 Übergangsbestimmung für Fahrzeuge nach Anhang II Kapitel 15, 17 und 21 sowie nach Anhang XII Artikel 5 (Law)
...r gilt insbesondere als gegeben, wenn Vorschriften hinsichtlich der Festigkeit des Baus, der Fahr- oder Manövriereigenschaften oder besonderer Merkmale des Fahrzeuges dieses Anhangs berührt sind. Zulä...
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BinSchUO2008Anh III § 11.01 Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind, und Gültigkeit der bisherigen Zusätzlicher Gemeinschaftszeugnisse (Law)
...r die Fahrzeuge muss nachgewiesen werden, dass sie am Tage der Erteilung oder letzten Erneuerung ihres Gemeinschaftszeugnisses oder einer anderen Verkehrszulassung den technischen Vorschriften der Bin...