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BinSchUO2008Anh III § 7.05 Anker (Law)
Für Fahrgastschiffe ist die Gesamtmasse P der Buganker nach folgender Formel zu berechnen: P = k • B • T + 4 • A f [kg] I...
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BinSchUO2008Anh III § 10.04 Verschlusszustand (Law)
1. Abweichend von Anhang II § 4.05 und Anhang XII Artikel 4 § 4.05 ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen,...
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BinSchUO2008Anh III § 10.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
1. Zusätzlich zu den Bestimmungen nach Kapitel 6 müssen Fahrzeuge mit Besatzung folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord mi...
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BinSchUO2008Anh III § 4.02 Freibord (Law)
1. Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 0,30 m. 2. ...
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BinSchUO2008Anh III § 5.02 Türen (Law)
Alle äußeren Türen, die Zugang zu Räumen unter dem Freiborddeck gewähren, müssen mindestens sprühwasser- und wetterdicht verschließbar und von ausreichender Festigkeit sein.
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BinSchUO2008Anh III § 5.04 Abdeckung der Laderäume (Law)
1. Die wasserdichte Abdeckung der Laderäume muss folgenden Bestimmungen genügen: a)...
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BinSchUO2008Anh III § 6.03 Navigationsradaranlage (Law)
1. Fahrzeuge mit eigener Triebkraft müssen mit einer Navigationsradaranlage nach Anhang II § 7.06 Nummer 1 oder Anhang XII § 7.06 Nummer 1 au...
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BinSchUO2008Anh III § 7.02 Festigkeit (Law)
Abweichend von Anhang II § 3.02 Nr. 1 a muss der Schiffskörper den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft für die Zone 2-See entsprechen. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung ein...
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BinSchUO2008Anh III § 7.03 Stabilität, Sicherheitsabstand und Freibord (Law)
1. Abweichend von den Bestimmungen nach Anhang II § 15.04 Nr. 1 muss a) ...
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BinSchUO2008Anh III § 10.06 Zulässige Fahrtbedingungen (Law)
Abhängig vom Bau-, Erhaltungs- und Ausrüstungszustand des Fahrzeugs werden dessen zulässige Fahrtbedingungen – insbesondere Beschränkung auf Fahrten bei geringer signifikanter Wellenhöhe, auf einen be...
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BinSchUO2008Anh III § 11.03 Sonstige Abweichungen (Law)
1. Wenn die Anwendung der in diesem Kapitel genannten Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsbestimmungen praktisch schwer ausführbar ist oder...
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BinSchUO2008Anh III § 11.02 Abweichungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fahrzeuge, die den Vorschriften dieses Anhangs nicht vollständig entsprechen, müssen den nach erstmaliger Erteilung ihres Gemeinschaftszeu...
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BinSchUO2008Anh III § 11.04 Übergangsbestimmung für Fahrzeuge nach Anhang II Kapitel 15, 17 und 21 sowie nach Anhang XII Artikel 5 (Law)
...III Kapitel 1 bis 10 nicht ein und ist die Untersuchungskommission der Ansicht, dass diese Unzulänglichkeiten keine offenkundige Gefahr darstellen, so kann das Fahrzeug seinen Betrieb so lange fortset...
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BinSchUO2008Anh III § 11.01 Übergangsbestimmungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind, und Gültigkeit der bisherigen Zusätzlicher Gemeinschaftszeugnisse (Law)
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Fahrzeuge, für die ein Zusätzliches Gemeinschaftszeugnis erstmals vor dem 30. Dezember 2008 erte...