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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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FamFG § 214 Einstweilige Anordnung (Law)
(1) Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt ...
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InsO § 214 Verfahren bei der Einstellung (Law)
(1) Der Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 oder § 213 ist öffentlich bekanntzumachen. Er ist in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen; im Falle des § 21...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.01 Konstruktion, Ausführung (Law)
1. Wendeanzeiger müssen für den Betrieb an Bord von Schiffen, die in der Binnenschifffahrt eingesetzt werden, geeignet sein. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.02 Abgestrahlte Funkstörungen (Law)
Die Messungen der abgestrahlten Funkstörungen werden entsprechend der Norm DIN EN 60945:2003 im Frequenzbereich von 30 MHz bis 2 000 MHz durchgeführt. Die Anforderungen nach § 2.02 Nummer 2 müssen erf...
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BinSchUO2008Anh IX § 5 Einbau des Radarsichtgerätes und des Bedienteils (Law)
1. Radarsichtgerät und Bedienteil müssen im Steuerhaus so eingebaut werden, dass die Auswertung des Radarbildes und die Bedienung der Navigat...
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BinSchUO2008Anh IX § 2 Schutzabstände von magnetischen Störquellen (Law)
1. Gleichstromführende Kabel in der Nähe des Magnetkompasses müssen doppelpolig verlegt sein. Dies gilt in Abhängigkeit von der Stromstärke i...
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BinSchUO2008Anh IX § 3 Haltevorrichtungen und Kompensiermittel (Law)
1. Ein kardanisch aufgehängter Magnetkompass muss in einer zugehörigen Haltevorrichtung mit Kardanlagern fest montiert werden. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.05 Typgenehmigung (Law)
1. Die Typgenehmigung wird auf Basis der Prüfbescheinigung von der zuständigen Behörde erteilt. Die zuständige Behörde teilt die von ihr zuge...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.03 Bedienung (Law)
1. Es sollen nicht mehr Bedieneinrichtungen vorhanden sein, als zur ordnungsgemäßen Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.04 Bedienungsanleitungen (Law)
Zu jeder Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache erhältlich sein und mindestens...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.03 Messbereiche (Law)
Wendeanzeiger können mit nur einem oder mit mehreren Messbereichen ausgestattet sein. Folgende Messbereiche werden empfohlen: 30°/min, ...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.05 Empfindlichkeit (Law)
Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsänderung von 1 % des eingestellten Bereiches nicht überschreiten.
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BinSchUO2008Anh IX § 3.06 Funktionsüberwachung (Law)
1. Wenn der Wendeanzeiger nicht innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeitet, muss dies angezeigt werden. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 9 Bescheinigung über Einbau und Funktion (Law)
1. Nach erfolgreicher Prüfung nach § 8 stellt die zuständige Behörde, die Prüfstelle oder die anerkannte Fachfirma eine Bescheinigung nach Mu...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers (Law)
Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.
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BinSchUO2008Anh IX § 1.04 Antrag auf Typprüfung (Law)
1. Der Antrag auf Typprüfung eines Wendeanzeigers ist bei einer Prüfstelle zu stellen. 2. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.07 Erklärung des Herstellers (Law)
Zu jeder Anlage muss eine Konformitätserklärung des Herstellers mitgeliefert werden.
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BinSchUO2008Anh IX § 3.01 Zugriff auf den Wendeanzeiger (Law)
1. Der Wendeanzeiger muss spätestens 4 min nach dem Einschalten betriebsbereit sein und innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeite...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.08 Unempfindlichkeit gegen magnetische Felder (Law)
Der Wendeanzeiger muss unempfindlich sein gegen Magnetfelder, die üblicherweise an Bord von Schiffen auftreten können.