-
AO 1977 § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung (Law)
Die Prüfer haben sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen. Der Beginn der Außenprüfung ist unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen.
-
AO 1977 § 208 Steuerfahndung (Zollfahndung) (Law)
...§ 93 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und des § 97 Absatz 2 nicht; § 200 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2 gilt sinngemäß, § 393 Abs. 1 bleibt unberührt. (...
-
AO 1977 § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen (Law)
Betriebe oder Unternehmen, deren Inhaber oder deren leitende Angehörige wegen Steuerhinterziehung, versuchter Steuerhinterziehung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat rechtskräftig bestraft w...
-
AO 1977 § 216 Überführung in das Eigentum des Bundes (Law)
...§ 215 sichergestellte Sachen sind in das Eigentum des Bundes überzuführen, sofern sie nicht nach § 375 Abs. 2 eingezogen werden. Für Fundgut gilt dies nur, wenn kein Eigentumsanspruch geltend gemacht ...
-
AO 1977 § 231 Unterbrechung der Verjährung (Law)
...§ 294 Absatz 1 der Insolvenzordnung, 6. Aufnahme in einen Insolvenzplan oder einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, ...
-
AO 1977 § 234 Stundungszinsen (Law)
(1) Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 be...
-
AO 1977 § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern (Law)
...§ 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt. (4) Zinsen nach § 233a, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, sind anzurechnen.
-
AO 1977 § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen (Law)
(1) Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb Prozent. Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer Ansatz. Erlischt der zu ...
-
AO 1977 § 252 Vollstreckungsgläubiger (Law)
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
-
AO 1977 § 260 Angabe des Schuldgrundes (Law)
Im Vollstreckungsauftrag oder in der Pfändungsverfügung ist für die beizutreibenden Geldbeträge der Schuldgrund anzugeben.
-
AO 1977 § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung (Law)
...§§ 781 bis 784 der Zivilprozessordnung sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschrift des § 781 der Zivilprozessordnung ist auf die nach den §§ 1...
-
AO 1977 § 269 Antrag (Law)
(1) Der Antrag ist bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch zu stellen oder zur Niederschrif...
-
AO 1977 § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab (Law)
...§ 26a des Einkommensteuergesetzes und der §§ 271 bis 276 ergeben würden. Dabei sind die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen maßgebend, die der Steuerfestsetzung bei der Zusammenveranlagung zu...
-
AO 1977 § 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen (Law)
...§ 129 zu einer Steuernachforderung, so ist die aus der Nachforderung herrührende rückständige Steuer im Verhältnis der Mehrbeträge aufzuteilen, die sich bei einem Vergleich der berichtigten Einzelvera...
-
AO 1977 § 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung (Law)
(1) Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung bei der Finanzbehörde gestellt, so ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags geschuldete Steuer aufzuteilen. (2) Wird der ...
-
AO 1977 § 278 Beschränkung der Vollstreckung (Law)
(1) Nach der Aufteilung darf die Vollstreckung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden. (2) Werden einem Steuerschuldner von einer mit ihm z...
-
AO 1977 § 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids (Law)
...§ 270) auf den einzelnen Gesamtschuldner entfallenden Steuer, 5. die Beträge, die auf die aufgeteilte Steuer des Gesamtschuldners anzurechne...
-
AO 1977 § 280 Änderung des Aufteilungsbescheids (Law)
(1) Der Aufteilungsbescheid kann außer in den Fällen des § 129 nur geändert werden, wenn 1. nachträglich bekannt wird, dass die ...
-
AO 1977 § 286 Vollstreckung in Sachen (Law)
(1) Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, pfändet der Vollziehungsbeamte dadurch, dass er sie in Besitz nimmt. (2) Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere...
-
AO 1977 § 289 Zeit der Vollstreckung (Law)
...§ 758a Absatz 4 Satz 2 der Zivilprozessordnung) sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten allgemeinen Feiertagen darf eine Vollstreckungshandlung nur mit schriftlicher oder elektronischer Erlaubnis...