-
ErsDiG § 77 Anwendungsbereich (Law)
...1 bis 76 finden keine Anwendung, soweit Verwaltungsakte von anderen als den in § 2 Abs. 1 und § 5a bezeichneten Stellen erlassen werden.
-
BranntwMonG § 77 (Law)
Auf die Feststellung der Weingeistmenge findet § 59 Anwendung. Durch die Ausführungsbestimmungen können Ausnahmen zugelassen werden.
-
BNotO § 77 (Law)
...1) Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Staatsaufsicht über die Bundesnotarkammer. Di...
-
FlurbG § 77 (Law)
Die Vorschriften der §§ 74 bis 76 gelten entsprechend, wenn Rechte Dritter an den Rechten bestehen, die nach § 74 zu wahren sind oder deren Inhaber nach den §§ 49 oder 73 in Geld abgefunden werden. ...
-
GVG § 77 (Law)
...1 Nr. 1 findet keine Anwendung.
-
GWB § 77 Beteiligtenfähigkeit (Law)
Fähig, am Verfahren vor der Kartellbehörde, am Beschwerdeverfahren und am Rechtsbeschwerdeverfahren beteiligt zu sein, sind außer natürlichen und juristischen Personen auch nichtrechtsfähige Personenv...
-
LuftFzgG § 77 (Law)
...1) Zur Wahrung des Rechts kann für den Berechtigten innerhalb von drei Monaten nach Abschluß der Bergungs- oder Erhaltungsmaßnahmen ein Schutzvermerk in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen ...
-
SGG § 77 (Law)
Wird der gegen einen Verwaltungsakt gegebene Rechtsbehelf nicht oder erfolglos eingelegt, so ist der Verwaltungsakt für die Beteiligten in der Sache bindend, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimm...
-
HRG (XXXX) §§ 77 bis 80 (weggefallen) (Law)
(Änderung von Rechtsvorschriften)
-
GRG Art 77 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften (Law)
(1) Wird in anderen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen oder werden darin Bezeichnungen verwendet, die durch dieses Gesetz geändert oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden...
-
BBergG § 77 Zweck der Grundabtretung (Law)
...1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Tätigkeiten und Einrichtungen die Benutzung eines Grundstücks notwendig ist. (2) Die Benutzung ist insbesondere dann notwendig, wenn das Vorhaben einer technisch u...
-
JGG § 77 Ablehnung des Antrags (Law)
...1) Der Jugendrichter lehnt die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ab, wenn sich die Sache hierzu nicht eignet, namentlich wenn die Anordnung von Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr. 2 oder d...
-
InsO § 77 Feststellung des Stimmrechts (Law)
(1) Ein Stimmrecht gewähren die Forderungen, die angemeldet und weder vom Insolvenzverwalter noch von einem stimmberechtigten Gläubiger bestritten worden sind. Nachrangige Gläubiger sind nicht stimmbe...
-
VwVfG § 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses (Law)
Wird ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen worden ist, endgültig aufgegeben, so hat die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. In dem Aufhebungsbeschluss sind dem...
-
BBauG § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung (Law)
...1. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 zugunsten der Gemeinde oder eines sonstigen Bedarfs- oder Erschließungsträgers, wenn Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsp...
-
GenG § 77 Tod des Mitglieds (Law)
...1) Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf den Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Stimmrecht in der...
-
BDG § 77 Kostentragung und erstattungsfähige Kosten (Law)
...1) Für die Kostentragungspflicht der Beteiligten und die Erstattungsfähigkeit von Kosten gelten die Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend, sofern sich aus den nachfolgenden Vorschri...
-
BrennO 1998 § 77 (Law)
Alle Rohre (§ 74 Abs. 2) müssen eine ihrem Zweck entsprechende lichte Weite haben.
-
GmbHG § 77 Wirkung der Nichtigkeit (Law)
...1) Ist die Nichtigkeit einer Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen, so finden zum Zwecke der Abwicklung ihrer Verhältnisse die für den Fall der Auflösung geltenden Vorschriften entsprechende...
-
StVollzG § 77 Arznei-, Verband- und Heilmittel (Law)
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung werden Arznei-, Verband- und Heilmittel geleistet.