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BEGDV 3 § 10 Zusätzliches Darlehen (Law)
Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.
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BEGDV 3 § 13 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
Der Berechnung der Kapitalentschädigung ist die als Anlage 2 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gegliederte Besoldungs...
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BEGDV 3 § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht (Law)
(1) Voraussetzung für das Wahlrecht nach § 82 BEG ist, daß der Verfolgte im Zeitpunkt der Entscheidung weder seine frühere oder eine gleichwertige Erwerbstätigkeit in vollem Umfange noch eine Erwerbst...
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BEGDV 3 § 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung (Law)
(1) Voraussetzung für die erfolgreiche Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist insbesondere die persönliche und fachliche Eignung des Verfolgten und die Wahrscheinlichkeit, daß ihm die Erwer...
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BEGDV 3 § 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe findet § 14 entsprechende Anwendung. (2) War der Verfolgte mit Rücksicht auf seine familienrechtlichen Beziehungen zum Unternehmer ...
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BEGDV 3 § 35c Erlöschen der Rente (Law)
Für das Erlöschen der Rente findet § 25a entsprechende Anwendung.
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BEGDV 3 § 41 Aufrundung der Entschädigungsleistungen (Law)
Die errechneten und die auszuzahlenden Beträge der Kapitalentschädigung und der Rente sind auf volle Deutsche Mark, ab dem 1. Januar 2002 auf volle Euro aufzurunden.
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BEGDV 3 § 41a Stichtag für Neufestsetzung der Renten (Law)
Renten, die auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes oder dieser Verordnung vom 18. September 1965 an zu gewähren oder neu festzusetzen sind, werden mit Wirkung vom 1. September 1965 an gewährt oder...
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BEGDV 3 Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1983, 1323 - 1326; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BEGDV 3 Anlage 5c zu § 22 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht Rente (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1983, 1326 - 1330; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BEGDV 3 § 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG (Law)
Die Kapitalentschädigung nach § 76 Abs. 1, 3 und 4 BEG wird nur insoweit gekürzt, als der nach § 76 Abs. 1 BEG errechnete Betrag zusammen mit dem durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielt...
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BEGDV 3 § 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
(1) Die Renten nach den §§ 85 und 85a BEG werden vom Ersten des Monats an gezahlt, der dem Monat folgt, in dem der Verfolgte verstorben ist. (2) In den Fällen des § 86 Abs. 1 bis 3 BEG wird ...
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BEGDV 3 Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle Fundstelle: BGBl. I 1983, 118 bis 119)
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BEGDV 3 § 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953 (Law)
(1) Die Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953 (§ 83 Abs. 3 BEG) wird in Deutscher Mark und auf der Grundlage des Monatsbetrages der Rente berechnet, der dem Verfolgten für den Monat Nove...
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BEGDV 3 § 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
(1) Dem Ehegatten im Sinne des § 73 Abs. 1 BEG sind gleichgestellt 1. Personen, deren Verbindung mit dem Verfolgten auf Grund de...
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BEGDV 3 § 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder (Law)
(Fundstelle zu Abs. 4: BGBl. I 1983, 1320; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BEGDV 3 § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens (Law)
Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Ver...
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BEGDV 3 § 35b Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG (Law)
(1) Für die Berechnung der Rente nach den §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG findet § 33 mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des in § 33 Abs. 3 genannten Lebensalters das Lebensalter des Verfolgten i...
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BEGDV 3 § 24a Renten für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG (Law)
(1) Der Rentenanspruch des überlebenden Ehegatten nach § 86 Abs. 6 BEG besteht nach Maßgabe des § 4a BEG nur, wenn der Verfolgte vor dem 31. Dezember 1952 verstorben ist. (2) Ein Rentenanspr...
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BEGDV 3 § 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder (Law)
(1) Auf die Rente nach den §§ 97, 97a und 98 BEG finden die §§ 24 bis 27 entsprechende Anwendung. (2) In den Fällen der §§ 97a und 98 BEG ist das Erfordernis, daß vor dem Tode des Verfolgten...