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BrennO 1998 § 134 (Law)
(1) Wer in einer neu errichteten oder ruhenden Verschlußbrennerei den Betrieb zur Gewinnung oder Reinigung von Branntwein eröffnen will, hat dies dem Aufsichtsoberbeamten mindestens fünf Tage vorher s...
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BrennO 1998 § 136 (Law)
Über das Ergebnis der Prüfung nach § 135 Abs. 1 ist mit dem Brennereibesitzer eine Verhandlung aufzunehmen. Werden andere oder neue Sicherungsmaßnahmen erforderlich, so ist eine Nachtragsverhandlung a...
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BrennO 1998 § 138 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 140 (Law)
Die Maische darf nur in den angemeldeten Geräten oder Gefäßen (§ 50 Nr. 1) bereitet und vergoren werden. Die Behandlung der Maische während der Gärung unterliegt keinen Beschränkungen.
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BrennO 1998 § 145 (Law)
...bis zu einem Liter Flüssigkeit entgeistet werden kann. b) Enthält das Abtriebserzeugnis Weingeist, so ist es zu vernichten o...
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BrennO 1998 § 153 (Law)
(1) Wenn Eile geboten ist, ist sofort nach dem Eintreffen der Anzeige bei dem Aufsichtsoberbeamten, spätestens aber innerhalb 24 Stunden - in anderen Fällen sobald als möglich -, der Sachverhalt amtli...
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BrennO 1998 § 155 (Law)
(1) Der Brennereibesitzer hat dem Oberbeamten des Aufsichtsdienstes auf Verlangen vor Eröffnung des Betriebs eine Erklärung über das Verfahren vorzulegen, das bei der Branntweingewinnung und Branntwei...
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BrennO 1998 § 161 (Law)
...bis zur Beendigung der Einmaischung dürfen weitere Rohstoffe weder in die Brennerei noch an den Aufbewahrungsort gebracht werden. Die nach Beendigung der Einmaischung an den Aufbewahrungsort gebrachte...
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BrennO 1998 § 162 (Law)
(1) Die Bestimmungen des § 139 und des § 140 Satz 1 über die Maischfrist sowie über die Bereitung und Gärung der Maische sind entsprechend anzuwenden. Es darf nur zu den in der Brenngenehmigung angege...
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BrennO 1998 § 165 (Law)
Die Roh- und Feinbrenngeräte sind mit Vorrichtungen zu versehen, die eine Prüfung des Inhalts gestatten (z.B. Ablaßhähne). Für bestehende Brennereien kann das Hauptzollamt die Weiterbenutzung der Bren...
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BrennO 1998 § 173 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 184 (Law)
(1) Der Brennereibesitzer muß jeder Öffnung eines Sammelgefäß- oder Gitterraumes beiwohnen. (2) Sind Ablaßvorrichtungen innerhalb der Räume geöffnet worden, so hat der Brennereibesitzer für ...
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BrennO 1998 § 187 (Law)
(1) Die Abnahmetage werden vom ersten Abfertigungsbeamten nach den Richtlinien des Bundesmonopolamts und nach Anhörung des Brennereibesitzers mindestens für einen Monat und so rechtzeitig im voraus be...
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BrennO 1998 § 191 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 221 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 222 (Law)
(1) Für den in Verschlußbrennereien erzeugten ablieferungsfreien Branntwein erteilen die Abfertigungsbeamten bei der Branntweinabnahme dem Brennereibesitzer einen Steuerbescheid, wenn der Branntwein i...
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BrennO 1998 § 231 (Law)
(1) Beim Besuch der Räume, in denen die Geräte aufgestellt sind, ist darauf zu achten, daß sie nicht benutzt werden, um heimlich Branntwein herzustellen oder zu reinigen oder vergällten o...
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BrennO 1998 § 9 (Law)
(1) Stoffbesitzer (§ 36 des Gesetzes) sind natürliche Personen, die kein eigenes Brenngerät haben, ausschließlich selbstgewonnene Obststoffe mit dem Brenngerät einer fremden Brennerei verarbeiten und ...
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BrennO 1998 § 17 (Law)
(1) Soll der Feinbrand in einer Zeit erfolgen, für die eine Abfindungsanmeldung nicht abgegeben wird, so ist dies der Dienststelle des Hauptzollamts, die die Steueraufsicht ausübt, spätestens 3 Werkta...
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BrennO 1998 § 18 (Law)
(1) Das regelmäßige Brennrecht einer Brennerei ist das Brennrecht, das sie nach § 31 des Gesetzes besitzt oder das für sie ab dem Betriebsjahr 1922/23 festgesetzt wurde. (2) Das nach § 40 de...