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SchRegO § 89 (Law)
(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung von Ge...
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RVO (XXXX) §§ 115 bis 117 (weggefallen) (Law)
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BGB (XXXX) §§ 114, 115 (weggefallen) (Law)
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MarkenG § 115 Nachträgliche Schutzentziehung (Law)
(1) An die Stelle des Antrags oder der Klage auf Löschung einer Marke wegen Verfalls (§ 49), wegen des Vorliegens absoluter Schutzhindernisse (§ 50) oder aufgrund eines älteren Rechts (§ 51) tritt für...
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InsO § 115 Erlöschen von Aufträgen (Law)
(1) Ein vom Schuldner erteilter Auftrag, der sich auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht, erlischt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. (2) Der Beauftragte hat, wenn m...
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LuftPersV § 115 Fachliche Voraussetzungen, Prüfung (Law)
(1) Fachliche Voraussetzung für den Erwerb des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen ist der Nachweis der zum Steuern von Flugmodellen oder sonstigem Luftfahrtgerät notwendigen Kenntnis...
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StVollzG § 115 Gerichtliche Entscheidung (Law)
(1) Das Gericht entscheidet ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Der Beschluss stellt den Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt zusammen. Wegen der Einzelheiten soll auf...
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BBergG § 115 Ersatzpflicht des Unternehmers (Law)
(1) Zum Ersatz eines Bergschadens ist der Unternehmer verpflichtet, der den Bergbaubetrieb zur Zeit der Verursachung des Bergschadens betrieben hat oder für eigene Rechnung hat betreiben lassen. ...
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BrennO 1998 § 115 (Law)
(1) Auf einen bestimmten Abgabenbetrag (§ 114 Abs. 1 unter a) sind, soweit nach Absatz 2 nicht etwas anderes angeordnet wird, die in § 116 bezeichneten Brennereien abzufinden. (...
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WiPrO § 115 Zustellung des Beschlusses (Law)
Der Beschluß ist mit Gründen zu versehen. Er ist den Berufsangehörigen zuzustellen. Waren die Berufsangehörigen bei der Verkündung des Beschlusses nicht anwesend, ist ihnen zusätzlich der Beschluß ohn...
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ZPO § 89 Vollmachtloser Vertreter (Law)
(1) Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zu...
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PatAnwO § 115 Inhalt der Anschuldigungsschrift (Law)
In der Anschuldigungsschrift (§ 106 dieses Gesetzes sowie § 207 Abs. 3 der Strafprozeßordnung) ist die dem Patentanwalt zur Last gelegte Pflichtverletzung unter Anführung der sie begründenden Tatsache...
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AMG 1976 § 115 (Law)
Eine Person, die am 1. Januar 1978 die Tätigkeit eines Pharmaberaters nach § 75 ausübt, bedarf des dort vorgeschriebenen Ausbildungsnachweises nicht.
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GBVfg § 89 Ergänzungen des Briefes (Law)
Bei einem maschinell hergestellten Brief für ein im maschinell geführten Grundbuch eingetragenes Recht können die in den §§ 48 und 49 vorgesehenen Ergänzungen auch in der Weise erfolgen, daß ein entsp...
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VwVfG § 89 Ordnung in den Sitzungen (Law)
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
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AktG § 115 Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder (Law)
(1) Die Gesellschaft darf ihren Aufsichtsratsmitgliedern Kredit nur mit Einwilligung des Aufsichtsrats gewähren. Eine herrschende Gesellschaft darf Kredite an Aufsichtsratsmitglieder eines abhängigen ...
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BrennO 1998 § 89 (Law)
Um festzustellen, ob Branntwein wegen einer Stauung über den oberen Rand von Luftrohren (§ 98 Abs. 1) ausgetreten ist, werden Stauungsanzeiger verwendet, die sich mit Branntwein befüllen, wenn Branntw...
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MarkenG § 89 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (Law)
(1) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschluß. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden. (2) Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Entscheidung...
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AgrStatG § 89 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
Die Düngemittelstatistik wird allgemein vierteljährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln erhoben.
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AKG § 89 Versammlung der Gläubiger (Law)
Für die Einberufung und die Beschlüsse der Versammlung gelten die Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.