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BinSchUO2008Anh X § 10.01 Gleichwertigkeit und Abweichungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung (Law)
1. Schreiben die Bestimmungen des Teils I bis III vor, dass bestimmte Werkstoffe, Einrichtungen oder Ausrüstungen auf einem Fahrzeug einzubau...
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BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
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BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
1. Die Ergebnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stel...
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BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
An allen Fähren muss als Kennzeichen auf beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebr...
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BinSchUO2008Anh X § 2.01 Fährkörper (Law)
1. An beiden Enden des Fährkörpers muss je ein Kollisionsschott vorhanden sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.03 Einsenkungsmarken (Law)
Anhang II § 4.04 ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.
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BinSchUO2008Anh X § 2.05 Rettungsmittel (Law)
...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 2. Landeklappen können als Übergangseinrichtungen nach Anhan...
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BinSchUO2008Anh X § 2.06 Anker (Law)
1. Fähren, die mindestens zwei voneinander unabhängige in jeder Richtung voll wirksame Antriebe haben, brauchen mit nur einem Anker ausgerüst...
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BinSchUO2008Anh X § 2.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...xible Absperrvorrichtungen wie folgt gesichert sein: a) Alle Absperrvorrichtungen müssen: ...
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BinSchUO2008Anh X § 3.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Abweichend von § 1.01 gelten für dieses Kapitel folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Tragfähigkeit“ die Gesamtzuladefähigkeit mit h...
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BinSchUO2008Anh X § 3.03 Einsenkmarken (Law)
1. Die Vorschrift des Anhangs II § 4.04 ist nicht anzuwenden. 2. An beiden Längss...
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BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieses Kapitels sind Barkassen zur Beförderung von Fahrgästen (Personenbarkassen) oder zum Schleppen (Schleppbarkassen) gebaute und eingerichtete Binnenschiffe bis 25 m Länge, mit Plicht mit ...
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BinSchUO2008Anh X § 5.05 Freibord und Sicherheitsabstand (Law)
Für die Berechnung des Freibordes, für die Überprüfung des Sicherheitsabstandes und für die Festsetzung der Ebene der größten Einsenkung ist Anhang II § 15.03 Nr. 3 in Verbindung mit Anhang III § 1.02...
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BinSchUO2008Anh X § 5.07 Anker (Law)
1. Barkassen müssen mit einem Buganker ausgerüstet sein. 2. Bei der Berechnung de...
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BinSchUO2008Anh X § 5.08 Ausrüstung (Law)
1. Ausrüstungsgegenstände nach Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis ee (Behälter) und nach Anhang II § 10.02 ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.01 Begriffsbestimmung (Law)
Im Sinne dieses Kapitels ist: „Zeesboot“, ein kleines Fahrgastschiff für die Boddengewässer, das gebaut und eingerichtet ist, um auch durch Segel fortbewegt zu w...
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BinSchUO2008Anh X § 8.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...ximal 12 Fahrgästen und b) den Einsatz des Motors als Hilfsantrieb, insbesondere für das Aus- und Einlaufen, bei Flaute oder aufkommendem St...
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BinSchUO2008Anh X § 8.08 Lenzeinrichtung (Law)
Die Lenzeinrichtung muss Anhang II § 8.08 entsprechen. Abweichend von Anhang II § 8.08 müssen zwei Lenzpumpen vorhanden sein. Die Mindestfördermenge der ersten Pumpe muss 120 l/min betragen. Die zweit...
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BinSchUO2008Anh X § 8.13 Brandschutz (Law)
1. Kochanlagen in der Kajüte müssen Brandgefahren weitgehend ausschließen. 2. Flü...
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BinSchUO2008Anh X § 9.08 Maschinenbauliche Anforderungen (Law)
Anhang II § 8.01 bis 8.04 und 8.05 Nr. 1 bis 9, Nr. 12 und 13 sowie 8.07 und 8.08 ist sinngemäß anzuwenden.