-
BinSchUO2008Anh X § 9.03 Schiffskörper (Law)
Der Schiffskörper muss aus Stahl oder aus einem hinsichtlich der Festigkeit nach Anhang II § 15.02 Nummer 1 und des Brandschutzes nach Anhang II § 15.11 Nummer 1 gleichwertigen Werkstoff bestehen. Der...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.14 Sonstige Ausrüstung (Law)
Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa sowie Nummer 2 Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen an den vorge...
-
BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)
...XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Das Taxiboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsf...
-
BinSchUO 2008 Anhang X Nationale Sonderbestimmungen (Law)
...xt siehe: BinSchUO2008Anh X)
-
BinSchUO2008Anh X § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fähren, die den Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nummern 2 bis 3 auf...
-
EinigVtr Anlage I Kap X C III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 und 2 nicht mehr anzuwenden)
-
EinigVtr Anlage II Kap X D III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Anordnung üb...
-
EinigVtr Anlage II Kap X Anlage II Kapitel X (Law)
...X) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel X der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap X H) - Ausge...
-
BinSchUO2008Anh X § 10.01 Gleichwertigkeit und Abweichungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung (Law)
1. Schreiben die Bestimmungen des Teils I bis III vor, dass bestimmte Werkstoffe, Einrichtungen oder Ausrüstungen auf einem Fahrzeug einzubau...
-
BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
-
BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
1. Die Ergebnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stel...
-
BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
An allen Fähren muss als Kennzeichen auf beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebr...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.01 Fährkörper (Law)
1. An beiden Enden des Fährkörpers muss je ein Kollisionsschott vorhanden sein. 2. ...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.03 Einsenkungsmarken (Law)
Anhang II § 4.04 ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.
-
BinSchUO2008Anh X § 2.05 Rettungsmittel (Law)
...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 2. Landeklappen können als Übergangseinrichtungen nach Anhan...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.06 Anker (Law)
1. Fähren, die mindestens zwei voneinander unabhängige in jeder Richtung voll wirksame Antriebe haben, brauchen mit nur einem Anker ausgerüst...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...xible Absperrvorrichtungen wie folgt gesichert sein: a) Alle Absperrvorrichtungen müssen: ...
-
BinSchUO2008Anh X § 3.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Abweichend von § 1.01 gelten für dieses Kapitel folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Tragfähigkeit“ die Gesamtzuladefähigkeit mit h...
-
BinSchUO2008Anh X § 3.03 Einsenkmarken (Law)
1. Die Vorschrift des Anhangs II § 4.04 ist nicht anzuwenden. 2. An beiden Längss...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieses Kapitels sind Barkassen zur Beförderung von Fahrgästen (Personenbarkassen) oder zum Schleppen (Schleppbarkassen) gebaute und eingerichtete Binnenschiffe bis 25 m Länge, mit Plicht mit ...