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BVG § 72 (Law)
(1) Beschädigten, die eine Rente erhalten, kann zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes eine Kapitalabfindung gewährt werden. (2) Eine Kapitalabfindu...
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GVG § 72 (Law)
(1) Die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht...
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HwO § 72 (Law)
Mitglieder des Gesellenausschusses behalten, auch wenn sie nicht mehr bei Innungsmitgliedern beschäftigt sind, solange sie im Bezirk der Handwerksinnung im Betrieb eines selbständigen Handwerkers verb...
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JGG § 72 Untersuchungshaft (Law)
(1) Untersuchungshaft darf nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Bei der Prüfun...
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LuftFzgG § 72 (Law)
Erstrecken sich nach § 71 mehrere Registerpfandrechte auf dieselben Ersatzteile, so bestimmt sich ihr Rangverhältnis hinsichtlich der Ersatzteile nach der Reihenfolge, in der die Erweiterungen in das ...
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LuftVG § 72 (Law)
(1) Die durch das Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (BGBl. I S. 550) geänderten Vorschriften des 2. Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts und des § 56 gelten nicht, wenn der...
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SchRegO § 72 (Law)
Nach der Anmeldung der Fertigstellung des Schiffs kann eine Schiffshypothek im Schiffsbauregister nicht mehr eingetragen werden. Das gleiche gilt, wenn die Bescheinigung nach § 15 erteilt ist. ...
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EinigVtr Anlage I Kap X A III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III nicht mehr anzuwenden)
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HGBEG Art 72 (Law)
(1) Die in § 8b Absatz 2 Nummer 8, § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 und § 314 Absatz 1 Nummer 18 des Handelsgesetzbuchs jeweils in Bezug genommenen Bestimmungen des Investmentgesetzes s...
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BinSchUO2008Anh X § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...XII gelten folgende Begriffsbestimmungen: ...
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BinSchUO2008Anh X § 1.04 Gültigkeitsdauer des Fährzeugnisses (Law)
Die Gültigkeitsdauer des nach den Bestimmungen dieser Verordnung ausgestellten Fährzeugnisses ist nach Anhang II § 2.06, entsprechend den Bestimmungen für Fahrgastschiffe, festzulegen.
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BinSchUO2008Anh X § 2.08 Landeklappen (Law)
1. Die Festigkeit von Landeklappen muss ihrem Einsatzzweck entsprechen. 2. Die La...
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BinSchUO2008Anh X § 5.02 Allgemeines (Law)
1. Für Barkassen sind die Anhänge II und III mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden. ...
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BinSchUO2008Anh X § 5.03 Schiffskörper und Schwimmfähigkeit im Leckfall (Law)
1. Bei einer Barkasse muss der wasserdichte Innenboden der Plicht oberhalb der Ebene der größten Einsenkung liegen. Es mus...
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BinSchUO2008Anh X § 5.04 Stabilität und höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
1. Die sich aus der freien Decksfläche ergebende höchstzulässige Zahl der Fahrgäste ist bei Barkassen nach Anhang II § 15.05 Nr. 2 Buchstabe ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.04 Maximale Zuladung (Law)
...ximale Zuladung entsprechend DIN EN ISO 14946, Ausgabe Dezember 2001 (Personen, Gepäck, Tankinhalte, Ausrüstung) darf 1400 kg nicht überschreiten. Gepäck ist im unteren Bereich der Plicht und der Kajü...
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BinSchUO2008Anh X § 8.09 Elektrische Anlagen (Law)
Die Anlagen müssen Anhang II Kapitel 9 sinngemäß erfüllen und zusätzlich hierzu für ständige Neigungen des Zeesbootes bis zu 20° ausgelegt sein.
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BinSchUO2008Anh X § 8.14 Brandbekämpfung (Law)
Es muss mindestens ein tragbarer Feuerlöscher entsprechend DIN EN 3: 1996 (Pulver, Brand-klasse ABC, 6 kg) an Bord vorhanden sein. Er ist gut zugänglich und spritzwassergeschützt außerhalb von Kajüte ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.03 Schiffskörper (Law)
Der Schiffskörper muss aus Stahl oder aus einem hinsichtlich der Festigkeit nach Anhang II § 15.02 Nummer 1 und des Brandschutzes nach Anhang II § 15.11 Nummer 1 gleichwertigen Werkstoff bestehen. Der...
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BinSchUO2008Anh X § 9.14 Sonstige Ausrüstung (Law)
Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa sowie Nummer 2 Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen an den vorge...