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BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
...bnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stelle deutlich sichtbar anzubringen. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
...beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebracht sein.
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BinSchUO2008Anh X § 2.01 Fährkörper (Law)
...bteilung hervorgerufene Krängung einen Winkel von 12° nicht überschreiten. Leckwasser darf nicht über das Schottendeck in benachbarte Abteilungen gelangen können. 4. ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.03 Einsenkungsmarken (Law)
Anhang II § 4.04 ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.
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BinSchUO2008Anh X § 2.05 Rettungsmittel (Law)
...bsehen, dabei gelten die Landeklappen als vergleichbare Einrichtungen zu Plattformen, wenn diese die darin beschriebenen Anforderungen und Bestimmungen erfüllen. ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.06 Anker (Law)
...bhängige in jeder Richtung voll wirksame Antriebe haben, brauchen mit nur einem Anker ausgerüstet zu sein. 2. Das örtlich zuständige Wassers...
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BinSchUO2008Anh X § 2.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...bordseitigen, dem Zu- und Abgang dienenden Öffnungen von Personen- und Wagenfähren müssen abweichend von Anhang II § 15.06 Nummer 10 Buchstabe a und b durch feste oder flexible Absperrvorrichtungen wi...
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BinSchUO2008Anh X § 3.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...bei Gierseilfähren üblicher nicht von Bord zu Bord gehender Aufbau von geringer Höhe, der die Fahrbahnbreite des Fährdecks einseitig einschränkt, die Seitenhöhe auf einer Seite vergrößert und sich übe...
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BinSchUO2008Anh X § 3.03 Einsenkmarken (Law)
...beiden Längsseiten der Gierseilfähren ist je eine Einsenkungsmarke für die Tiefgänge anzubringen, die den Tragfähigkeiten nach § 3.02 Nr. 9 Buchstabe b entsprechen. 3. ...
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BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...Barkassen zur Beförderung von Fahrgästen (Personenbarkassen) oder zum Schleppen (Schleppbarkassen) gebaute und eingerichtete Binnenschiffe bis 25 m Länge, mit Plicht mit versenktem Innenboden. Bei Per...
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BinSchUO2008Anh X § 5.05 Freibord und Sicherheitsabstand (Law)
...Berechnung des Freibordes, für die Überprüfung des Sicherheitsabstandes und für die Festsetzung der Ebene der größten Einsenkung ist Anhang II § 15.03 Nr. 3 in Verbindung mit Anhang III § 1.02 Buchsta...
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BinSchUO2008Anh X § 5.07 Anker (Law)
...Barkassen müssen mit einem Buganker ausgerüstet sein. 2. Bei der Berechnung der Ankermasse nach Anhang II § 10.01 Nr. 2 ist die Erfahrungsza...
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BinSchUO2008Anh X § 5.08 Ausrüstung (Law)
...Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bis ee (Behälter) und nach Anhang II § 10.02 Nummer 2 Buchstabe d (Landsteg) braucht eine Barkasse nicht an Bord zu haben. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.01 Begriffsbestimmung (Law)
...boot“, ein kleines Fahrgastschiff für die Boddengewässer, das gebaut und eingerichtet ist, um auch durch Segel fortbewegt zu werden.
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BinSchUO2008Anh X § 8.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...bernachtung, mit maximal 12 Fahrgästen und b) den Einsatz des Motors als Hilfsantrieb, insbesondere für das Aus- und Einlaufen, bei Flaute o...
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BinSchUO2008Anh X § 8.08 Lenzeinrichtung (Law)
...bweichend von Anhang II § 8.08 müssen zwei Lenzpumpen vorhanden sein. Die Mindestfördermenge der ersten Pumpe muss 120 l/min betragen. Die zweite Lenzpumpe kann eine Handlenzpumpe sein.
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BinSchUO2008Anh X § 8.13 Brandschutz (Law)
...Brandgefahren weitgehend ausschließen. 2. Flüssiggasanlagen sowie Geräte und Einrichtungen mit offener Flamme sind auf Zeesbooten verboten. ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.08 Maschinenbauliche Anforderungen (Law)
...bis 8.04 und 8.05 Nr. 1 bis 9, Nr. 12 und 13 sowie 8.07 und 8.08 ist sinngemäß anzuwenden.
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BinSchUO2008Anh X § 9.10 Elektrische Anlagen (Law)
...bis zu 20° ausgelegt sein.
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BinSchUO2008Anh X § 9.11 Brandschutz (Law)
...brennbaren Werkstoffen bestehen. In Fahrgastbereichen verwendete Textilien und andere Materialien einschließlich Wetterschutz müssen mindestens schwer entflammbar sein. Farben, Lacke und sonstige Stof...