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BinSchUO2008Anh X § 9.14 Sonstige Ausrüstung (Law)
Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa sowie Nummer 2 Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen an den vorge...
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BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)
...XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Das Taxiboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsf...
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BinSchUO 2008 Anhang X Nationale Sonderbestimmungen (Law)
...xt siehe: BinSchUO2008Anh X)
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BBergG § 82 Ausdehnung der Grundabtretung (Law)
(1) In den in § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen kann der Eigentümer anstelle einer anderen beantragten Form der Grundabtretung die Entziehung des Eigentums verlangen. (2) Der Eigentü...
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BBergG § 92 Ausführung der Grundabtretung (Law)
(1) Die Ausführung einer Grundabtretung ist nur zulässig, wenn die Entscheidung über den Antrag nach § 77 unanfechtbar geworden ist und der Grundabtretungsbegünstigte ...
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BRAO § 82 Aufgaben des Schriftführers (Law)
Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstandes, soweit es sich nicht der Präsident vorbehält.
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BRAO § 92 Bildung des Anwaltsgerichts (Law)
(1) Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer wird ein Anwaltsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz an demselben Ort wie die Rechtsanwaltskammer. (2) Bei dem Anwaltsgericht werden nach Bedarf m...
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BrennO 1998 § 92 (Law)
Wenn das Gefälle zum Ablauf des Branntweins in die Hauptsammelgefäße nicht vorhanden ist, dürfen Hilfssammelgefäße nebst Pumpe in das Branntweinrohr eingeschaltet werden. Die Hilfssammelgefäße müssen ...
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GenG § 82 Eintragung der Auflösung (Law)
(1) Die Auflösung der Genossenschaft ist von dem Gericht unverzüglich in das Genossenschaftsregister einzutragen. (2) Sie muss von den Liquidatoren durch die für die Bekanntmachungen der Gen...
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IRG § 82 Nichtanwendung von Vorschriften (Law)
Die §§ 5, 6 Abs. 1, § 7 und, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, § 11 finden keine Anwendung.
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SachenRBerG § 92 Ladung zum Termin (Law)
(1) Der Notar hat den Nutzer und den Grundstückseigentümer unter Mitteilung des Antrages für den anderen Teil zu einem Verhandlungstermin zu laden. Die Ladung durch öffentliche Zustellung ist unzuläss...
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WiPrO § 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen (Law)
Berufsangehörige dürfen zur Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Sie dürfen zudem nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens...
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UrhG § 92 Ausübende Künstler (Law)
(1) Schließt ein ausübender Künstler mit dem Filmhersteller einen Vertrag über seine Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmwerks, so liegt darin im Zweifel hinsichtlich der Verwertung des Filmwerks...
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PatAnwO § 82 Aufgaben der Kammerversammlung (Law)
(1) Die Kammerversammlung hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat berufliche Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Patentanwaltschaft sind, zu erörtern. ...
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BWO 1985 § 92 (Law)
(Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung)
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JGG § 92 Rechtsbehelfe im Vollzug (Law)
(1) Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in eine...
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StBerG § 92 Anderweitige Ahndung (Law)
Ist durch ein Gericht oder eine Behörde eine Strafe, eine Disziplinarmaßnahme, eine ehrengerichtliche Maßnahme, eine anderweitige berufsgerichtliche Maßnahme oder eine Ordnungsmaßnahme verhängt worden...
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ZPO § 92 Kosten bei teilweisem Obsiegen (Law)
(1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten...
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NeuGlV § 92 Überprüfung des Volksbegehrens (Law)
Die Landeseintragungsleiter und der Gesamteintragungsleiter prüfen, ob das Volksbegehren nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach...
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BinSchUO2008Anh X § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fähren, die den Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nummern 2 bis 3 auf...