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HafenSchAusbV § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt we...
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HAG § 11 Verteilung der Heimarbeit (Law)
...kann. Für jugendliche Heimarbeiter ist eine Arbeitsmenge festzusetzen, die von vergleichbaren jugendlichen Betriebsarbeitern in der für sie üblichen Arbeitszeit bewältigt werden kann. Die Festsetzung ...
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KlimaBergV § 11 Ermittlung der Temperaturwerte (Law)
...kannten Regeln der Technik so durchzuführen, daß die Trocken- oder Effektivtemperaturen am Betriebspunkt erfaßt werden, die auf die Beschäftigten während der Beschäftigungszeit überwiegend einwirken. ...
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JVEG § 11 Honorar für Übersetzungen (Law)
...kation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.
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KürschAusbV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
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LuftRegV § 11 Einführung der maschinellen Führung (Law)
...kann abweichend von § 1 Satz 2 anordnen, daß die Register ganz oder blattweise in maschineller Form als automatisierte Datei geführt werden. Die Anordnung soll öffentlich bekannt gemacht werden. ...
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MarketGestAusbV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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LebensMAusbV § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
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PAuswV § 11 Muster für den Personalausweis (Law)
Der Personalausweis ist nach dem in Anhang 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen des Anhangs 3 Abschnitt 1.
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PBZugV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Die §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in Kraft. (2)
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PEhrlInstKostV 1996 § 11 (Law)
Auslagen werden nach Maßgabe des § 23 Absatz 6 des Bundesgebührengesetzes erhoben.
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StGB § 11 Personen- und Sachbegriffe (Law)
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: ...
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TEIV § 11 Beeinträchtigung der grundlegenden Anforderungen (Law)
...kannt, die auf eine Beeinträchtigung der grundlegenden Anforderungen durch eine Interoperabilitätskomponente hinweisen, unterrichtet sie hiervon die Sicherheitsbehörde, die entsprechend Absatz 1 vorge...
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ZAG § 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen (Law)
...kann. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen über die wes...
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ZO-Ärzte § 11 (Law)
...Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen gemeinsam gebildet und abgegrenzt. (2) Werden Zulassungsbezirke für Teile des Bezirks einer Ka...
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WVG § 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens (Law)
...kann von dem Antragsteller die Beibringung weiterer Unterlagen verlangen. (4) Werden die Unterlagen nach den Absätzen 2 und 3 innerhalb der von der zuständigen Aufsichtsbehörde gesetzten Fri...
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ZPO § 11 Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit (Law)
Ist die Unzuständigkeit eines Gerichts auf Grund der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte rechtskräftig ausgesprochen, so ist diese Entscheidung für das Gericht bindend, bei dem ...
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RechZahlV § 11 Forderungen an Kunden – Posten 3 (Law)
Als Forderungen an Kunden sind alle Arten von Vermögensgegenständen auszuweisen, die Forderungen an in- und ausländische Nichtbanken darstellen, soweit es sich nicht um börsenfähige Schuldverschreibun...
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OfenbAusbV § 11 Nichtanwenden von Vorschriften (Law)
Die fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Backofenbauerhandwerk vom 28. Januar 1963 sind für neue Ausbildungsverhältnisse nicht mehr anzuwenden.
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SCEAG § 11 Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung (Law)
(1) Verlegt eine Europäische Genossenschaft nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 ihren Sitz, ist den Gläubigern der Europäischen Genossenschaft soweit Sicherheit zu leisten, wie sie nicht ...