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PflBeschauV 1989 § 13m Befördern durch ein Schutzgebiet (Law)
(1) Wer die in Anhang II Teil B der Richtlinie 2000/29/EG und Anhang IV Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ausgenommen lebende Teile von Pflan...
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PflBeschauV 1989 § 13mb Verbringung durch ein abgegrenztes Gebiet (Law)
Pflanzen der Gattungen und Arten, die in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/789 aufgeführt sind, dürfen durch ein abgegrenztes Gebiet im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 des Durchführungsbes...
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PflBeschauV 1989 § 13n Registrierung (Law)
...III Teil B der Richtlinie 2000/29/EG, Anhang IV Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen erzeugt oder angebaut oder die in Anhang V der Richtlinie 2000/29/EG oder Anhang I Teil B der Ric...
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BGB § 1989 Erschöpfungseinrede des Erben (Law)
Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung.
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EinigVtr Anlage II Kap III C III Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: Schadensersatzvorauszahlungsgesetz vom 14. Dezember 1988 (GBl. I Nr...
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EinigVtr Anlage I Kap III E III Anlage I Kapitel III (Law)
...III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden)
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KVLG 1989 § 3a Versicherungsfreiheit (Law)
Versicherungsfrei ist, wer 1. die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 bis 8 oder § 6 Abs. 3a des Fünften Buches Sozia...
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KVLG 1989 § 7 Familienversicherung (Law)
(1) Für die Familienversicherung gilt § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend. Die Familienversicherung besteht auch für den im landwirtschaftlichen Unternehmen tätigen Ehegatten oder Le...
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KVLG 1989 § 11 Ersatzkraft bei Betriebs- und Haushaltshilfe (Law)
Als Betriebs- oder Haushaltshilfe ist eine Ersatzkraft zu stellen. Kann eine Ersatzkraft nicht gestellt werden oder besteht Grund, von der Gestellung einer Ersatzkraft abzusehen, sind die Kosten für e...
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KVLG 1989 § 12 Krankengeld (Law)
Krankengeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erhalten 1. die nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 versicherungspf...
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KVLG 1989 § 13 Krankengeld für nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige (Law)
(1) Die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, erhalten Krankengeld in Höhe eines Achtels des in § 223 Abs. 3 d...
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KVLG 1989 § 26 Satzung und Aufgabenerledigung (Law)
(1) Die Satzung muss insbesondere Bestimmungen enthalten über 1. Art und Umfang der Leistungen, soweit sie nicht durch Gesetz bes...
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KVLG 1989 § 27 Meldepflichten landwirtschaftlicher Unternehmer und früherer Versicherter (Law)
(1) Versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer haben die Aufnahme und die Aufgabe der Tätigkeit als landwirtschaftliche Unternehmer sowie alle sonstigen die Versicherungspflicht und Beitr...
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KVLG 1989 § 31 Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger (Law)
Versicherungspflichtige, die eine Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Rente vergleichbare Einnahmen (Vers...
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KVLG 1989 § 33 Prüfpflicht (Law)
Die landwirtschaftliche Krankenkasse prüft mindestens alle vier Jahre die für die Versicherung und die Erhebung der Beiträge maßgebenden Tatsachen.
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KVLG 1989 § 34 Verbandsaufgaben in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (Law)
(1) Die landwirtschaftliche Krankenkasse nimmt in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung Verbandsaufgaben wahr. § 217f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt. Die §§ 171f und 172 d...
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KVLG 1989 § 37 Grundsatz (Law)
(1) Die Mittel für die landwirtschaftliche Krankenversicherung werden durch Beiträge, durch Zuschüsse des Bundes, die Beteiligung des Bundes an Aufwendungen und durch sonstige Einnahmen aufgebracht. ...
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KVLG 1989 § 47 Tragung der Beiträge (Law)
(1) Vorbehaltlich des § 48 tragen versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder sowie die in § 23 Abs. 1 genannten Antragsteller die Beiträge allein. (2) Versicherungspflichtige nach § ...
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KVLG 1989 § 51a Übernahme der Krankenbehandlung gegen Kostenerstattung (Law)
Für die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung ist § 264 Abs. 2 bis 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden.
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KVLG 1989 § 54 (weggefallen) (Law)
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