-
BWahlG § 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze (Law)
...1) Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vo...
-
BrStV 2010 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
...11.10.1992, S. 1, L 268 vom 19.10.1994, S. 32, L 180 vom 19.7.1996, S. 34, L 156 vom 13.6.1997, S. 59, L 111 vom 29.4.1999, S. 88), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 312/2009 (ABl. L 98 vom 17...
-
FStrG § 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs (Law)
...15 Abs. 1). (5) Für die Bundesfernstraßen werden Straßenverzeichnisse geführt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt di...
-
FVG 1971 § 1 Bundesfinanzbehörden (Law)
...1. als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen; 2. als Oberbehörden: ...
-
FleiAusbV 2005 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...1. gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32 der Anlage A der Handwerksordnung und 2. ...
-
ForstWiAusbV 1998 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin wird staatlich anerkannt.
-
FPersV § 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Law)
...16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes, § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der Abgabenordnung, § 28f Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 17 Absatz 2 des Mindestlo...
-
GtDBWVAPrV § 1 Ziel, Bestandteile und Schwerpunkte des Vorbereitungsdienstes (Law)
(1) Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die für eine vielseitige Verwendung in der Fachrichtung Wehrtechnik des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes der Bundeswehr erforderlichen allgemeinen u...
-
FBeitrV 2000 § 1 Beitragspflicht (Law)
...1) Beitragspflichtig für die in § 48 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes genannten Aufwendungen ist jeder Inhaber einer Zuteilung nach § 47 des Telekommunikationsgesetzes. Die bis zum 1. August 1996...
-
IndMetAusbV 2007 § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe (Law)
Die Ausbildungsberufe 1. Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin, 2. ...
-
KfSachvG § 1 Amtliche Anerkennung als Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Law)
(1) Wer die Aufgaben eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (Sachverständiger) oder eines amtlich anerkannten Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (Prüfer) wahrnimmt, ...
-
LuftPersVDV 2 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung und den Erwerb von Berechtigungen.
-
LwAusbV 1995 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin wird staatlich anerkannt.
-
MaATElektronAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik wird 1. ...
-
MalerLackAusbV § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe im Rahmen einer Stufenausbildung (Law)
...13, Maler und Lackierer, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
-
MetallbAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...13, Metallbauer, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
-
MitÜbermitV Anlage 4 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) (Law)
...11/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 20...
-
MitbestGWO 3 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
...1. das Unternehmen persönlich haftender Gesellschafter einer in § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes bezeichneten Kommanditgesellschaft ist, ...
-
LAP-mDAAV 2004 § 1 Laufbahnämter (Law)
...1) Die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn. (2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der La...
-
LAP-mDVerfSchV § 1 Laufbahnämter (Law)
(1) Die Laufbahn des mittleren Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn. (2) Die Beamtinnen und Bea...