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AO 1977 § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts (Law)
...§ 87a Absatz 4 Satz 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Finanzbehörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.
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AO 1977 § 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem...
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AO 1977 § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts (Law)
...§ 26 Satz 2 bleibt unberührt.
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AO 1977 § 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen (Law)
(1) Wer Waren gewinnen oder herstellen will, an deren Gewinnung, Herstellung, Entfernung aus dem Herstellungsbetrieb oder Verbrauch innerhalb des Herstellungsbetriebs eine Verbrauchsteuerpflicht geknü...
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AO 1977 § 139a Identifikationsmerkmal (Law)
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal...
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AO 1977 § 154 Kontenwahrheit (Law)
...§ 139b und 2. die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c oder, wenn noch keine Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wurde und e...
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AO 1977 § 155 Steuerfestsetzung (Law)
(1) Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Steuerbescheid ist der nach § 122 Abs. 1 bekannt gegebene Verwaltungsakt. Dies...
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AO 1977 § 159 Nachweis der Treuhänderschaft (Law)
...§ 102 bleibt unberührt.
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AO 1977 § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern (Law)
...§ 150 Abs. 1 Satz 3), so ist eine Festsetzung der Steuer nach § 155 nur erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuer- oder Haftungsschuldner die Steueranmeldun...
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AO 1977 § 178a Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Finanzbehörden (Law)
...§ 2 zur einvernehmlichen Besteuerung von noch nicht verwirklichten Geschäften eines Steuerpflichtigen mit nahe stehenden Personen im Sinne des § 1 des Außensteuergesetzes oder zur zukünftigen einverne...
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AO 1977 § 187 Akteneinsicht (Law)
Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen. ...
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AO 1977 § 192 Vertragliche Haftung (Law)
Wer sich auf Grund eines Vertrags verpflichtet hat, für die Steuer eines anderen einzustehen, kann nur nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden.
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AO 1977 § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung (Law)
...§ 147a. (2) Bei anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Steuerpflichtigen ist eine Außenprüfung zulässig, 1. soweit s...
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AO 1977 § 199 Prüfungsgrundsätze (Law)
(1) Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten de...
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AO 1977 § 206 Bindungswirkung (Law)
(1) Die verbindliche Zusage ist für die Besteuerung bindend, wenn sich der später verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt deckt. (2) Absatz 1...
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AO 1977 § 217 Steuerhilfspersonen (Law)
Zur Feststellung von Tatsachen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind, kann die Finanzbehörde Personen, die vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen werden, als Steuerhilf...
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AO 1977 § 225 Reihenfolge der Tilgung (Law)
...§ 249) und reicht der verfügbare Betrag nicht zur Tilgung aller Schulden aus, derentwegen die Vollstreckung oder die Verwertung der Sicherheiten erfolgt ist, so bestimmt die Finanzbehörde die Reihenfo...
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AO 1977 § 226 Aufrechnung (Law)
(1) Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts, soweit nichts anderes b...
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AO 1977 § 227 Erlass (Law)
Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen kö...
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AO 1977 § 230 Hemmung der Verjährung (Law)
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Anspruch wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist nicht verfolgt werden kann.