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JGG § 53 Überweisung an das Familiengericht (Law)
...strafe erkennt. Das Familiengericht muß dann eine Erziehungsmaßregel anordnen, soweit sich nicht die Umstände, die für das Urteil maßgebend waren, verändert haben.
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UStDV 1980 § 53 (Law)
(weggefallen)
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ZO-Ärzte § 53 (Law)
(1) Nach dem Inkrafttreten dieser Zulassungsordnung sind Arztregister nach dem in § 2 vorgeschriebenen Muster anzulegen. (2) bis (4)
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AuslWBG § 53 Entschädigungsansprüche aus Feststellungsbescheiden (Law)
...3. Er kann nur geltend gemacht werden, nachdem der Auslandsbond, auf den sich der Feststellungsbescheid bezieht, nach § 50 kraftlos geworden ist oder, wenn in dem Bescheid kein bestimmter Auslandsbond...
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EnergieStV § 53 Erteilung der Erlaubnis (Law)
Das Hauptzollamt erteilt schriftlich die Erlaubnis nach § 52 Abs. 1 oder Abs. 4 (förmliche Einzelerlaubnis) und stellt einen Erlaubnisschein als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann...
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GmbHG § 53 Form der Satzungsänderung (Law)
...3) Eine Vermehrung der den Gesellschaftern nach dem Gesellschaftsvertrag obliegenden Leistungen kann nur mit Zustimmung sämtlicher beteiligter Gesellschafter beschlossen werden.
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LAnpG § 53 Leitlinien zur Neuordnung (Law)
...3 und § 61a Abs. 3.
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SEAG § 53 Straf- und Bußgeldvorschriften (Law)
...Strafvorschriften des § 399 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und Abs. 2, des § 400 und der §§ 402 bis 404a des Aktiengesetzes, der §§ 331 bis 333 des Handelsgesetzbuchs und der §§ 313 bis 315 des Umwandlungsgesetze...
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PStG § 53 Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde (Law)
(1) Der Beschluss, durch den das Standesamt zur Vornahme einer Amtshandlung angehalten oder durch den die Berichtigung eines Personenstandsregisters angeordnet wird, wird mit Rechtskraft wirksam. ...
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WiPrO § 53 Wechsel des Auftraggebers (Law)
...streitenden Interessen vertreten; sie dürfen insbesondere in einer Sache, in der sie oder eine Person oder eine Personengesellschaft, mit der sie ihren Beruf gemeinsam ausüben, bereits tätig waren, fü...
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StBerG § 53 Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" (Law)
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" in die Firma oder den Namen aufzunehmen. Für eine Partnerschaftsgesellschaft entfällt die Pflicht nach § 2 Ab...
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ZO-Zahnärzte § 53 (Law)
(1) Nach dem Inkrafttreten dieser Zulassungsordnung sind Zahnarztregister nach dem in § 2 vorgeschriebenen Muster anzulegen. (2) bis (4)
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AufenthG 2004 § 94 Amtsbefugnisse (Law)
...3) Liegen der Beauftragten hinreichende Anhaltspunkte vor, dass öffentliche Stellen des Bundes Verstöße im Sinne des § 93 Nr. 3 begehen oder sonst die gesetzlichen Rechte von Ausländern nicht wahren, ...
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BBG 2009 § 94 Hinweispflicht (Law)
Wird eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, i...
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AO 1977 § 94 Eidliche Vernehmung (Law)
...3) Das Gericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung.
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MitbestGWO 1 2002 § 94 Übergangsregelung (Law)
...31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz in der durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwenden...
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MitbestGWO 2 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)
...3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.
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PatAnwO § 94 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen (Law)
Die zu Beisitzern berufenen Patentanwälte sind zu den einzelnen Sitzungen in der Reihenfolge einer Liste heranzuziehen, die der Vorsitzende des Senats nach Anhörung der beiden ältesten der zu Beisitze...
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SGB 9 § 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Law)
...3) Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Mon...
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SVWO 1997 § 94 Stadtstaaten-Klausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und in dieser Verordnung den Gemeindeverwaltungen übertragen ...