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Urteil vom Landgericht Stuttgart - 3 O 358/18 (Urteil)
. die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von folgenden Forderungen freizustellen: 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig - 11 O 4/17 (Urteil)
. § 5 FZV durchgeführt werden kann. 6 Mit anwaltlichem Schreiben vom 12.08.2016 forderte der Kläger
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Endurteil vom Landgericht Weiden - 11 O 148/19 (Urteil)
.: VI ZR 15/14, jeweils zitiert nach juris).
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Beschluss vom Amtsgericht Landstuhl - 2 OWi 4286 Js 10115/16 (Urteil)
Er befuhr am 22.07.2016 um 14 Uhr als Halter und Beifahrer im Fahrschulauto, Kz. … mit einer Fahrschülerin
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 1211/17 (Urteil)
. § 5 FZV durchgeführt werden könne. 6 Der Kläger, der das Software-Update inzwischen hat durchführen
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Urteil vom Landgericht Baden-Baden - 1 O 17/11 (Urteil)
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 29.12.2010 zu zahlen. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 2624/16 (Urteil)
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.256,24 € freizustellen. 13 Die Beklagte beantragt, 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 589/17 (90) (Urteil)
Entscheidungsgründe A. 14 Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages zu 1. bereits unzulässig
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 3457/16 (Urteil)
einen offenbaren Übertragungsfehler) bestätigt, dass für die betroffenen Fahrzeugtypen aus Cluster 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 719/17 (Urteil)
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.077,74 € freizustellen. 13 Die Beklagte beantragt, 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 271/17 (Urteil)
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.256,24 € freizustellen. 13 Die Beklagte beantragt, 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 3466/16 (Urteil)
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.613,24 € freizustellen. 13 Die Beklagte beantragt, 14
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Urteil vom Landgericht Freiburg - 14 O 333/20 (Urteil)
Die Klagepartei könne des Weiteren mit Steuernachzahlungen konfrontiert werden. 14 Die Klagepartei
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Urteil vom Landgericht Braunschweig - 11 O 3993/16 (Urteil)
. § 5 FZV durchgeführt werden. 6 Die Klägerin behauptet, dass die Deaktivierung der vorgenannten
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 3447/16 (Urteil)
Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.256,24 € freizustellen. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 908/17 (Urteil)
. § 5 FZV durchgeführt werden könne, und bat ihn darum, sich umgehend mit einem autorisierten Partner
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 299/17 (Urteil)
Des Weiteren bestreitet sie, die Klägerin getäuscht und geschädigt zu haben. 14 Wegen der weiteren
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Urteil vom Landgericht Bad Kreuznach - 3 O 41/16 (Urteil)
& K. zu zahlen. 12 Der Beklagte beantragt, 13 die Klage abzuweisen. 14 Er beantragt
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 1138/16 (Urteil)
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 1597/17 (Urteil)
Rechtsanwaltskosten in Höhe von jeweils 1.680,28 € freizustellen. 13 Die Beklagten beantragen jeweils, 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 2202/16 (Urteil)
TDI, Fahrgestellnummer ..., auszugleichen. 12 Die Beklagte beantragt, 13 die Klage abzuweisen. 14
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Urteil vom Landgericht Münster - 12 O 306/20 (Urteil)
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Fahrzeuge nur in Betrieb gesetzt werden
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Urteil vom Landgericht Hamburg (5. Zivilkammer) - 305 O 268/20 (Urteil)
Die Klagepartei ließ auch kein derartiges Update durchführen. 14 Mit Schreiben vom 07.05.2020 forderte
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Urteil vom Landgericht Stuttgart - 19 O 68/17 (Urteil)
Falle der Verweigerung der Nachrüstung der Betrieb des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle gemäß § 5 FZV
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Urteil vom Landgericht Stuttgart - 23 O 220/18 (Urteil)
Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (im Folgenden: FZV) dürfen Fahrzeuge allerdings nur
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 598/17 (Urteil)
behaupteten Kaufmotivation des Klägers, diesen vorsätzlich getäuscht und geschädigt zu haben. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 1915/17 (155) (Urteil)
Klage abzuweisen. 13 Die Beklagte bestreitet, den Kläger getäuscht und geschädigt zu haben. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (11. Zivilkammer) - 11 O 2709/17 (420) (Urteil)
. § 5 FZV durchgeführt werden könnte. 6 Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Beklagte Zug-um-Zug
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Urteil vom Landgericht Verden (Aller) (2. Zivilkammer) - 2 O 174/21 (Urteil)
unstreitig vorliegend bereits aufgespielt worden ist, sei am 26.11.2018 jedoch freigegeben worden. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 21/17 (055) (Urteil)
Regelung des Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2007/46/EG noch aus den Begriffsbestimmungen in § 2 Nr. 7 FZV
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 622/17 (Urteil)
Sie bestreitet, die Klägerin getäuscht und geschädigt zu haben. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 429/17 (Urteil)
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.077,74 € freizustellen. 13 Die Beklagte beantragt, 14
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Endurteil vom Landgericht München II - 13 O 3243/18 (Urteil)
aufspielen zu lassen, weil ansonsten eine Stilllegung nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (11. Zivilkammer) - 11 O 4153/16 (Urteil)
ggf. vom Kläger zu leistenden Nutzungsentschädigung zwischen den Parteien „hoch streitig“ sei. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 2990/16 (Urteil)
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.256,24 € freizustellen. 13 Der Beklagte beantragt, 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 397/17 (77) (Urteil)
Entscheidungsgründe A. 14 Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages zu 1. bereits unzulässig
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (11. Zivilkammer) - 11 O 4093/16 (Urteil)
Beklagten derzeit nicht beziffert werden könnten, weswegen eine Feststellungsklage zulässig sei. 14
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Urteil vom Landgericht Wuppertal - 3 O 426/18 (Urteil)
VI ZR 15/14 Rz. 19 mit zahlreichen w.N. = NJW-RR 2015, 275, 276; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB
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Endurteil vom Landgericht München II - 13 O 5153/18 (Urteil)
aufspielen zu lassen, weil ansonsten eine Stilllegung nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 136/17 (Urteil)
Höhe von 866,32 € freizustellen. 12 Die Beklagte beantragt, 13 die Klage abzuweisen. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 296/17 (Urteil)
von 2.077,74 € freizustellen. 12 Die Beklagte beantragt, 13 die Klage abzuweisen. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 1676/16 (Urteil)
Ferner habe diese keinen Schaden erlitten. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 3460/16 (Urteil)
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.613,24 € freizustellen. 13 Die Beklagte beantragt, 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 1165/16 (Urteil)
sollte, etwa wegen inzwischen eingestellter Produktion, die Beklagte zur Nachbesserung zu verurteilen; 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 3228/16 (Urteil)
Garantiehaftung sowie auf unerlaubte Handlung stützt. 13 Der Kläger beantragt, 14 1. festzustellen
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Urteil vom Landgericht Hamburg (10. Zivilkammer) - 310 O 4/18 (Urteil)
es wegen gesetzlicher Nutzungseinschränkung rechtlich an einer Nutzungsmöglichkeit gefehlt habe. 14
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (11. Zivilkammer) - 11 O 4157/16 (78) (Urteil)
Eine Schädigung des Vermögens aller Fahrzeugkäufer sei auch bewusst in Kauf genommen worden. 14 - Die
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (11. Zivilkammer) - 11 O 3828/16 ( 24) (Urteil)
Rollenprüfstand nach dem NEFZ den Schadstoffausstoß im Realbetrieb wenigstens annähernd abbilde. 14
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Urteil vom Landgericht Mannheim - 10 O 14/16 (Urteil)
Jedenfalls eigne sich das Fahrzeug nicht zur uneingeschränkten Verwendung, da ohne die Nachrüstung gemäß § 5 FZV
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Urteil vom Landgericht Braunschweig (11. Zivilkammer) - 11 O 4019/16 (Urteil)
Kaufvertrag zurückgetreten, da das streitgegenständliche Fahrzeug in mehrerer Hinsicht mangelbehaftet sei: 14