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Dokumenttyp
  •  Law (32)
Gesetzbuch
  •  BEGDV 1 (32)
32 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)

    ...10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Mindestbetrages der Rente verbleibt.

  • BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)

    (1) Den Kindern einer Verfolgten stehen die gleichen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern

  • BEGDV 1 § 1 Nachweis des Todes (Law)

    (1) Der Tod oder die Todesfeststellung nach dem Verschollenheitsgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften

  • BEGDV 1 Anlage 1 (zu § 10 der 1. DV-BEG) Besoldungsübersicht (Law)

    bis 31. 3.1953 1 500 1 996 3 155

  • BEGDV 1 § 6 (Law)

    (weggefallen)

  • BEGDV 1 § 21a (Law)

    421 1 448 1 461 den Witwer ......... 1350 1377

  • BEGDV 1 § 22a (Law)

    (1) In den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 5, § 7 Abs. 1 Nr. 2 und § 13 ist bei der Bewertung der im Ausland

  • BEGDV 1 § 23 (Law)

    (weggefallen)

  • BEGDV 1 § 4 Witwer (Law)

    Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.

  • BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)

    ...19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.

  • BEGDV 1 § 19 Anzeigepflicht (Law)

    (1) Der Hinterbliebene ist verpflichtet, der zuständigen Entschädigungsbehörde unverzüglich

  • BEGDV 1 § 8 Elternlose Enkel (Law)

    (1) Den elternlosen Enkeln eines Verfolgten stehen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG zu, wenn der Verfolgte

  • BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)

    (1) Es treten in Kraft 1.

  • BEGDV 1 § 10 Art der Berechnung (Law)

    Der Berechnung der Rente ist die als Anlage 1 beigefügte, nach der Einteilung der Bundesbeamten in solche

  • BEGDV 1 § 13 Hundertsatz der Rente (Law)

    (1) Vorbehaltlich der Bestimmung der Absätze 2 bis 5 beträgt der Hundertsatz der Rente der Hinterbliebenen

  • BEGDV 1 § 16 Zahlung der Rente (Law)

    (1) Die Rente wird in monatlich vorauszahlbaren Beträgen vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem die

  • BEGDV 1 § 17 Ruhen der Rente (Law)

    (1) Soweit und solange die Rente nach § 22 BEG in der Fassung des Gesetzes vom 29.

  • BEGDV 1 § 18 Erlöschen der Rente (Law)

    Die Rente erlischt 1.

  • BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)

    (Entfällt)

  • BEGDV 1 § 20 Verletzung der Anzeigepflicht (Law)

    Kommt der Hinterbliebene oder sein gesetzlicher Vertreter den nach § 19 bestehenden Pflichten nicht nach, so kann die Zahlung der Rente ganz oder teilweise eingestellt werden. Dies gilt nur, wenn der ...

  • BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)

    (1) Die Kapitalentschädigung wird in der Weise berechnet, daß für jeden vollen Monat, der vom Zeitpunkt

  • BEGDV 1 § 3 Anspruchsvoraussetzung nach § 4 BEG (Law)

    Person des verstorbenen Verfolgten erfüllt sind, so hat einen Anspruch auf Entschädigung nach den §§ 15

  • BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)

    (1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe ist die wirtschaftliche Stellung des verstorbenen

  • BEGDV 1 Anlage 2 (zu § 11 der 1.DV-BEG) (Law)

    1.

  • BEGDV 1 § 22b Stichtag für Neufestsetzung der Renten (Law)

    oder neu festzusetzen sind oder deren Ruhen von diesem Zeitpunkt an entfällt, werden mit Wirkung vom 1.

  • BEGDV 1 § 22c Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung (Law)

    (1) Die Unanfechtbarkeit oder die Rechtskraft einer Entscheidung, die vor der Verkündung einer Änderungsverordnung

  • BEGDV 1 § 9 Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern (Law)

    Der Anspruch auf Rente steht den Eltern oder Adoptiveltern vor den Großeltern zu. An die Stelle eines verstorbenen Elternteils treten dessen Eltern.

  • BEGDV 1 § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge (Law)

    (1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen

  • BEGDV 1 § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)

    (Entfällt)

  • BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)

    (1) Im Falle des § 21 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat

  • BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)

    (1) Kinder erhalten nach Vollendung des 18.

  • BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)

    (Entfällt)


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