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SGB 12 § 99 Vorbehalt abweichender Durchführung (Law)
...Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung von Aufgaben nach diesem Buch heranziehen und ihnen dabei Weisungen erteilen können; in diesen Fällen erlassen die Kreise den W...
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MitbestGWO 2 2002 § 99 Abstimmung über die Art der Wahl (Law)
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs nehmen an einer Abstimmung darüber, ob die Wahl durch Delegierte oder unmittelbar erfolgen soll, nicht teil und bleiben für die Errechnung der fü...
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BGB § 99 Früchte (Law)
(1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. (2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche...
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GBO § 99 (Law)
Das Grundbuchamt kann den Besitzer von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen sowie von Urkunden der in den §§ 1154, 1155 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art zur Vorlegung dieser...
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JGG § 99 Entscheidung (Law)
(1) Der Jugendrichter entscheidet durch Beschluß. (2) Hält er die Voraussetzungen für eine Beseitigung des Strafmakels noch nicht für gegeben, so kann er die Entscheidung um höchstens zwei J...
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HGB § 99 (Law)
Ist unter den Parteien nichts darüber vereinbart, wer den Maklerlohn bezahlen soll, so ist er in Ermangelung eines abweichenden Ortsgebrauchs von jeder Partei zur Hälfte zu entrichten.
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StPO § 99 Postbeschlagnahme (Law)
Zulässig ist die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Postsendungen und Telegramme, die sich im Gewahrsam von Personen oder Unternehmen befinden, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommun...
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StRSaarEG § 99 Erhebungszeitraum (Law)
Erhebungszeitraum für die Grundsteuer ist im Saarland das Kalenderjahr. In allen Fällen, in denen es auf den Beginn oder das Ende eines Rechnungsjahres ankommt, tritt an die Stelle des Rechnungsjahres...
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SVG § 99 (Law)
(1) Auf Versorgungsfälle, die vor dem 12. Februar 2009 eingetreten sind, ist § 23 Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (2) Für Versorgungsfälle, die ...
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AgrStatG § 99 Übergangsvorschriften (Law)
Im Jahr 2011 werden die Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung und die Ernte- und Betriebsberichterstattung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in der bis zum Ablauf des 8. Dezember 2011 geltenden Fa...
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BewG § 99 Betriebsgrundstücke (Law)
(1) Betriebsgrundstück im Sinne dieses Gesetzes ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb, ...
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BNotO § 99 (Law)
Als Disziplinargerichte für Notare sind im ersten Rechtszug das Oberlandesgericht und im zweiten Rechtszug der Bundesgerichtshof zuständig.
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BranntwMonG § 99 (Law)
(aufgehoben)
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FlurbG § 99 (Law)
...126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). (2) Die Flurbereinigungsbehörde kann geeignete Stellen, insbesondere die landwirtschaftliche Berufsvertretung oder Dienststellen der landwirtschaftlichen V...
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InsO § 99 Postsperre (Law)
(1) Soweit dies erforderlich erscheint, um für die Gläubiger nachteilige Rechtshandlungen des Schuldners aufzuklären oder zu verhindern, ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters ...
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SGG § 99 (Law)
(1) Eine Änderung der Klage ist nur zulässig, wenn die übrigen Beteiligten einwilligen oder das Gericht die Änderung für sachdienlich hält. (2) Die Einwilligung der Beteiligten in die Änderu...
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NeuGlV § 99 Stadtstaatenklausel (Law)
...Kreise oder in Kreise und kreisfreie Städte gegliedert ist, gelten die für das Land im Bundeswahlgesetz festgelegten Wahlkreise als Kreise und kreisfreie Städte im Sinne des Gesetzes und dieser Verord...
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Grundgesetz Artikel 99 (Law)
Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, den in Artikel 95 Abs. 1 genannten obersten Gerichtshöfen für den letzten R...
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BImSchV 12 2000 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...Kriterien erfüllen, einschließlich in Form von Rohstoffen, Endprodukten, Nebenprodukten, Rückständen oder Zwischenprodukten; 5. Vorhandensei...
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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.