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ÜblG 1 § 20 (Law)
...vorzunehmen. Die hierbei getroffenen Entscheidungen sind für die Beteiligten verbindlich. (2) Zur Entscheidung von grundsätzlichen Fragen, die bei diesen Prüfungen auftreten, kann...
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ÜblG 1 § 15 (Law)
...von Deutschen aus dem Ausland und aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen und die Kosten der Durchführung der Verordnung über die Bereitstellung von Lagern und über die Vert...
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ÜblG 1 § 5 (Law)
...vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgaben vorgesehen sind.
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ÜblG 1 § 1 (Law)
...von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern (§§ 14 und 14a), 5. die Aufwendungen für die Rückführung von Deutschen (§ 15), ...
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ÜblG 1 § 12 (Law)
...von Fürsorgeleistungen Leistungen gewährt, die nach anderen Grundsätzen als denen der Verordnung über die Fürsorgepflicht in der Fassung vom 20. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 967) ...
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ÜblG 1 § 19 (Law)
...vor dem 1. April 1950 von den Ländern entnommen sind, sind auf den zum 31. März 1950 festzustellenden Reingewinn anzurechnen. Soweit sie den Reingewinn übersteigen, sind sie unmittelbar nach Abschluß ...
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ÜblG 1 § 21 (Law)
...Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zweiter Halbsatz bezeichneten Aufwendungen.
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ÜblG 1 § 21a (Law)
...von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 3. Juni 1944 (Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamtes 1944 S. 150) geleisteten Aufwendungen ...
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ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
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ÜblG 1 § 14 (Law)
...von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 29. November 1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 4) und der Personen, die durch Gesetz oder durch Rechtsv...
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ÜblG 1 § 14a (Law)
...von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von den Fürsorgeverbänden unterstützt werden, aber andere Sozial...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
...von jeder Knappschaftsvollrente, Witwenvollrente und Waisenrente der knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 1 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes...
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ÜblG 1 § 22 (Law)
...von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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ÜblG 1 § 7 (Law)
(1) Aufwendungen der Kriegsfolgenhilfe sind die auf Grund gesetzlicher Anordnung von den Bezirksfürsorgeverbänden, den Landesfürsorgeverbänden oder den Ländern geleisteten Fürsorgekosten für Kriegsfol...
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ÜblG 1 § 18 (Law)
...vor dem 1. April 1950 entstanden sind, werden hiervon nicht betroffen. (2) Wenn ein Land vor dem 1. April 1950 Mittel aufgewendet hat, um die fristgerechte Leistung von Zahlungen für den Mon...
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ÜblG 1 § 23 (Law)
...vorläufige Rechnungsprüfung im Bereich der Bundesverwaltung (Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung) vom 7. Juni 1950 (Bundesgesetzbl. S. 199) werden hierdurch nicht berührt. (...
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ÜblG 1 § 3 (Law)
...vom 21. September 1949 gehen von den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern und vom bayerischen Kreis Lindau auf den Bund über: 1. ...
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ÜblG 1 § 4 (Law)
...Vorschriften über das Haushaltsrecht des Bundes anzuwenden. Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für ...
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ÜblG 1 § 6 (Law)
...von Besatzungsbauten, 4. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (...
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ÜblG 1 § 8 (Law)
...vom 20. August 1953 (Bundesgesetzblatt I S. 967), der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge in der Fassung vom 20. August 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 967) ...